Anlage 2 (zu § 8 Abs. 4)
(siehe BGBl. I 2004 S. 1008)
interne Verweise§ 8 ÜDolmPrV Bestehen der Prüfungen ... Bestehen der Prüfung gemäß Absatz 3 ist ein Zeugnis gemäß der Anlage 2 auszustellen. Aus den Zeugnissen müssen die in den Qualifikationsschwerpunkten der einzelnen ...
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