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§ 6 - Direktzahlungen-Verpflichtungengesetz (DirektZahlVerpflG)

§ 6 Verkündung von Rechtsverordnungen


§ 6 hat 2 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert

Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.


Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung G. v. 22. Dezember 2011 BGBl. I S. 3044 m.W.v. 1. April 2012

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Frühere Fassungen von § 6 DirektZahlVerpflG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.04.2012Artikel 2 Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
vom 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
aktuell vorher 17.04.2010Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes
vom 14.04.2010 BGBl. I S. 418
aktuellvor 17.04.2010früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 6 DirektZahlVerpflG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 DirektZahlVerpflG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DirektZahlVerpflG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes
G. v. 14.04.2010 BGBl. I S. 418
Artikel 1 1. DirektZahlVerpflGÄndG
... 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1122/2009" ersetzt. 6. Folgender § 6 wird angefügt: „§ 6 Verkündung von Rechtsverordnungen  ... ersetzt. 6. Folgender § 6 wird angefügt: „§ 6 Verkündung von Rechtsverordnungen Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz ...

Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Artikel 2 BAnzDiG Folgeänderungen
... Wörter „oder elektronischen Bundesanzeiger*)" gestrichen. (104) § 6 des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. April 2010 ...


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