Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2015 aufgehoben

§ 20 - Solvabilitätsbereinigungs-Verordnung (SolBerV)

V. v. 20.12.2001 BGBl. I S. 4173; aufgehoben durch Artikel 1 Nr. 5 V. v. 16.12.2015 BGBl. I S. 2345
Geltung ab 01.01.2002; FNA: 7631-1-29 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 20 Subdelegation


§ 20 wird in 2 Vorschriften zitiert

Die Befugnis zum Erlass von Änderungen dieser Verordnung wird gemäß § 104g Abs. 2 Satz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes auf das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen übertragen.

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Zitierungen von § 20 SolBerV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 SolBerV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SolBerV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Erste Verordnung zur Änderung der Solvabilitätsbereinigungs-Verordnung
V. v. 20.03.2006 BGBl. I S. 562
Zweite Verordnung zur Änderung der Solvabilitätsbereinigungs-Verordnung
V. v. 27.02.2008 BGBl. I S. 268


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