Änderung Anlage 3 MPBetreibV vom 01.01.2017

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 3 MPBetreibV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2017 geltenden Fassung
Anlage 3 MPBetreibV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 27.09.2016 BGBl. I S. 2203
(heute geltende Fassung) 
 

(Text alte Fassung)

Anlage 3 (zu § 10 Absatz 1 und 2)


(Text neue Fassung)

Anlage 3 (zu § 15 Absatz 1 und 2)


(Textabschnitt unverändert)

1. Aktive implantierbare Medizinprodukte

2. Nachfolgende implantierbare Produkte:

2.1 Herzklappen

2.2 nicht resorbierbare Gefäßprothesen und -stützen

2.3 Gelenkersatz für Hüfte oder Knie

2.4 Wirbelkörperersatzsysteme und Bandscheibenprothesen

2.5 Brustimplantate



(heute geltende Fassung) 
 



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