Änderung Anlage 4 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 11.06.2010

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Anlage 4 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 11.06.2010 geltenden Fassung
Anlage 4 n.F. (neue Fassung)
in der am 11.06.2010 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2355
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 4 (neu)


(Text neue Fassung)

Anlage 4 (zu Artikel 247 § 2)


vorherige Änderung

 


Europäische Verbraucherkreditinformationen bei

1. Überziehungskrediten

2. Umschuldungen

1. Name und Kontaktangaben des Kreditgebers/Kreditvermittlers


Kreditgeber
Anschrift
Telefon*)
E-Mail*)
Fax*)
Internet-Adresse*) | [Name]
[Ladungsfähige Anschrift für Kontakte des Verbrau-
chers]

(falls zutreffend)
Kreditvermittler
Anschrift
Telefon*)
E-Mail*)
Fax*)
Internet-Adresse*) | [Name]
[Ladungsfähige Anschrift für Kontakte des Verbrau-
chers]


*) Freiwillige Angaben des Kreditgebers.

In allen Fällen, in denen 'falls zutreffend' angegeben ist, muss der Kreditgeber das betreffende Kästchen ausfüllen, wenn die Information für den Kreditvertrag relevant ist, oder die betreffende Information bzw. die gesamte Zeile streichen, wenn die Information für die in Frage kommende Kreditart nicht relevant ist.

Die Vermerke in eckigen Klammern dienen zur Erläuterung und sind durch die entsprechenden Angaben zu ersetzen.

2. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Kredits


Kreditart |

Gesamtkreditbetrag
Obergrenze oder Summe aller Beträge, die aufgrund
des Kreditvertrags zur Verfügung gestellt wird |

Laufzeit des Kreditvertrags |

(falls zutreffend)
Sie können jederzeit zur Rückzahlung des gesamten
Kreditbetrags aufgefordert werden. |


3. Kreditkosten


Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen
Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten | [%
- gebunden oder

| - veränderlich (mit dem Index oder Referenzzins-
satz für den anfänglichen Sollzinssatz)]

(falls zutreffend)
Effektiver Jahreszins*)
Gesamtkosten ausgedrückt als jährlicher Prozent-
satz des Gesamtkreditbetrags
Diese Angabe hilft Ihnen dabei, unterschiedliche
Angebote zu vergleichen. | [%. Repräsentatives Beispiel unter Angabe sämt-
licher in die Berechnung des Jahreszinses einflie-
ßender Annahmen]

(falls zutreffend)
Kosten
(falls zutreffend)
Bedingungen, unter denen diese Kosten geändert
werden können | [Sämtliche vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
des Kreditvertrags an zu zahlende Kosten]

Kosten bei Zahlungsverzug | Für ausbleibende Zahlungen wird Ihnen [... (an-
wendbarer Zinssatz und gegebenenfalls Verzugs-
kosten)] berechnet.


*) Bei Überziehungsmöglichkeiten nach § 504 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, bei denen der Kredit jederzeit vom Kreditgeber gekündigt werden kann oder binnen drei Monaten zurückgezahlt werden muss, muss der effektive Jahreszins nicht angegeben werden, wenn der Kreditgeber außer den Sollzinsen keine weiteren Kosten verlangt.

4. Andere wichtige rechtliche Aspekte


Beendigung des Kreditvertrags | [Bedingungen und Verfahren zur Beendigung des
Kreditvertrags]

Datenbankabfrage
Der Kreditgeber muss Sie unverzüglich und unent-
geltlich über das Ergebnis einer Datenbankabfrage
unterrichten, wenn ein Kreditantrag aufgrund einer
solchen Abfrage abgelehnt wird. Dies gilt nicht,
wenn eine entsprechende Unterrichtung durch die
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft
untersagt ist oder den Zielen der öffentlichen Ord-
nung oder Sicherheit zuwiderläuft. |

(falls zutreffend)
Zeitraum, während dessen der Kreditgeber an die
vorvertraglichen Informationen gebunden ist | Diese Informationen gelten vom... bis...


(falls zutreffend)

5. Zusätzliche Informationen, die zu liefern sind, wenn die vorvertraglichen Informationen einen Verbraucherkredit für eine Umschuldung betreffen


Teilzahlungen und gegebenenfalls Reihenfolge, in
der die Teilzahlungen angerechnet werden | Sie müssen folgende Zahlungen leisten:
[Repräsentatives Beispiel für einen Ratenzahlungs-
plan unter Angabe des Betrags, der Anzahl und der
Periodizität der vom Verbraucher zu leistenden
Zahlungen]

Von Ihnen zu zahlender Gesamtbetrag |

Vorzeitige Rückzahlung
Sie haben das Recht, den Kredit jederzeit ganz oder
teilweise vorzeitig zurückzuzahlen.
(falls zutreffend) |

Dem Kreditgeber steht bei vorzeitiger Rückzahlung
eine Entschädigung zu. | [Festlegung der Entschädigung (Berechnungsme-
thode) gemäß § 502 BGB]


6. Zusätzlich zu gebende Informationen beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen


a) zum Kreditgeber |

(falls zutreffend)
Vertreter des Kreditgebers in dem Mitgliedstaat, in
dem Sie Ihren Wohnsitz haben
Anschrift
Telefon*)
E-Mail*)
Fax*)
Internet-Adresse*)
*) Freiwillige Angaben des Kreditgebers. | [Name]
[Ladungsfähige Anschrift für Kontakte des Verbrau-
chers]

(falls zutreffend)
Eintrag im Handelsregister | [Handelsregister, in das der Kreditgeber eingetragen
ist, und seine Handelsregisternummer oder eine
gleichwertige in diesem Register verwendete Ken-
nung]

(falls zutreffend)
zuständige Aufsichtsbehörde |

b) zum Kreditvertrag |

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Kalenderta-
gen den Kreditvertrag zu widerrufen.
(falls zutreffend)
Ausübung des Widerrufsrechts | Ja/Nein
[Praktische Hinweise zur Ausübung des Widerrufs-
rechts, u. a. Anschrift, an die die Widerrufserklärung
zu senden ist, sowie Folgen bei Nichtausübung die-
ses Rechts]

(falls zutreffend)
Recht, das der Kreditgeber der Aufnahme von Be-
ziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Kreditver-
trags zugrunde legt |

(falls zutreffend)
Klauseln über das auf den Kreditvertrag anwend-
bare Recht und/oder das zuständige Gericht | [Entsprechende Klauseln hier wiedergeben]

(falls zutreffend)
Wahl der Sprache | Die Informationen und Vertragsbedingungen werden
in [Angabe der Sprache] vorgelegt. Mit Ihrer Zu-
stimmung werden wir während der Laufzeit des
Kreditvertrags in [Angabe der Sprache(n)] mit Ihnen
Kontakt halten.

c) zu den Rechtsmitteln |

Verfügbarkeit außergerichtlicher Beschwerde- und
Rechtsbehelfsverfahren und Zugang zu ihnen | [Angabe, ob der Verbraucher, der Vertragspartei
eines Fernabsatzvertrags ist, Zugang zu einem
außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbe-
helfsverfahren hat, und gegebenenfalls die Voraus-
setzungen für diesen Zugang]

 (keine frühere Fassung vorhanden)



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