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§ 1 - Postumwandlungsgesetz (PostUmwG)

§ 1 Errichtung der Aktiengesellschaften durch Umwandlung



(1) Die Unternehmen der Deutschen Bundespost werden in Aktiengesellschaften umgewandelt.

(2) Die Aktiengesellschaften erhalten bei Gründung folgende Namen:

-
Deutsche Post AG,

-
Deutsche Postbank AG,

-
Deutsche Telekom AG.

Eine abweichende Namensgebung durch die Satzungen der Aktiengesellschaften ist möglich.

(3) Soweit sich aus den folgenden Vorschriften nichts anderes ergibt, finden auf die Gründung der Aktiengesellschaften der Erste und Zweite Teil des Ersten Buches des Aktiengesetzes entsprechende Anwendung.



 

Zitierungen von § 1 PostUmwG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 PostUmwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PostUmwG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 PostUmwG Vorstand und Aufsichtsrat (vom 23.12.2025)
... nach ihrer jeweiligen Beschäftigung zuzuordnen. Im Bereich der Deutsche Post AG ( § 1 Absatz 2 ) gilt dies sowohl für das Nachfolgeunternehmen nach § 1 Absatz 1 des ...
§ 12 PostUmwG Grundbuchvollzug (vom 23.12.2025)
... Sie ist von dem neuen Eigentümer abzugeben und bedarf bei den gemäß § 1 umgewandelten Unternehmen der Deutschen Bundespost einer Bestätigung durch einen Beauftragten ... die Liegenschaftserklärung anstelle der Deutsche Post AG ( § 1 Absatz 2 erster Spiegelstrich) ab. Die Liegenschaftserklärung bedarf einer Bestätigung ...
 
Zitat in folgenden Normen

Postpersonalrechtsgesetz (PostPersRG)
Artikel 4 G. v. 14.09.1994 BGBl. I S. 2325, 2353; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 389
§ 38 PostPersRG Postnachfolgeunternehmen (vom 18.10.2014)
... Postnachfolgeunternehmen sind 1. die in § 1 Absatz 2 des Postumwandlungsgesetzes genannten inländischen Unternehmen und 2. die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutsche Post AG sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 345
Artikel 2 PostAufgÜberlGEG Änderung des Postumwandlungsgesetzes
... Satz 3 wird der folgende Satz eingefügt: „Im Bereich der Deutsche Post AG ( § 1 Absatz 2 ) gilt dies sowohl für das Nachfolgeunternehmen nach § 1 Absatz 1 des ... die Liegenschaftserklärung anstelle der Deutsche Post AG ( § 1 Absatz 2 erster Spiegelstrich) ab. Die Liegenschaftserklärung bedarf einer Bestätigung entsprechend Satz ...

Gesetz zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beamtinnen und Beamten der früheren Deutschen Bundespost
G. v. 28.05.2015 BGBl. I S. 813
Artikel 1 BPPersRFG Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes
...  (1) Postnachfolgeunternehmen sind 1. die in § 1 Absatz 2 des Postumwandlungsgesetzes genannten inländischen Unternehmen und 2. ...