§ 5 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenSechste Verordnung zur Änderung der Fertigpackungsverordnung
V. v. 11.06.2008 BGBl. I S. 1079
Artikel 1 6. FertigPackVÄndV Änderung der Fertigpackungsverordnung ... Verzehr außerhalb der Europäischen Union verkauft werden." 2. § 5 wird aufgehoben. 3. Nach § 7 Abs. 1 Satz 2 werden folgende Sätze ... oder mit Torf" ersetzt. 8. In § 33 Abs. 6 wird die Angabe § 5 " gestrichen. 9. § 35 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 ... 35 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nr. 1 wird die Angabe § 5 Abs. 1, auch in Verbindung mit § 33 Abs. 6 Satz 1," gestrichen. b) Absatz 2 ...
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