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Zitierungen von Anlage 1 Fertigpackungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 FertigPackV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FertigPackV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 FertigPackV Verbindliche Werte für Nennfüllmengen von Fertigpackungen mit Lebensmitteln (vom 11.04.2009)
... Fertigpackungen mit den in Anlage 1 unter Nummer 2 aufgeführten Erzeugnissen und einer Nennfüllmenge, die innerhalb der in ... Nummer 2 aufgeführten Erzeugnissen und einer Nennfüllmenge, die innerhalb der in Anlage 1 unter Nummer 1 genannten Füllmengenbereiche liegt, dürfen gewerbsmäßig nur ... nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn die Nennfüllmenge einem der in Anlage 1 unter Nummer 1 aufgeführten Werte entspricht. (2) Bei Sammelpackungen ist Absatz 1 ...
 
Zitat in folgenden Normen

Sechste Verordnung zur Änderung der Fertigpackungsverordnung
V. v. 11.06.2008 BGBl. I S. 1079
Anlage 6. FertigPackVÄndV zu Artikel 1 Nr. 11
...  1 (zu § 1) Verbindliche Werte für die Nennfüllmengen von Fertigpackungen mit Wein und ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Sechste Verordnung zur Änderung der Fertigpackungsverordnung
V. v. 11.06.2008 BGBl. I S. 1079
Artikel 1 6. FertigPackVÄndV Änderung der Fertigpackungsverordnung
... a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Fertigpackungen mit den in Anlage 1 unter Nummer 2 aufgeführten Erzeugnissen und einer Nennfüllmenge, die innerhalb der in ... Nummer 2 aufgeführten Erzeugnissen und einer Nennfüllmenge, die innerhalb der in Anlage 1 unter Nummer 1 genannten Füllmengenbereiche liegt, dürfen gewerbsmäßig nur ... nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn die Nennfüllmenge einem der in Anlage 1 unter Nummer 1 aufgeführten Werte entspricht." b) Absatz 3 wird wie folgt ... L 329 S. 14)," ersetzt. 10. § 36 wird aufgehoben. 11. Die Anlage 1 wird durch die dieser Verordnung beigefügte Anlage ersetzt. 12. Die Anlage 2 wird ...