interne Verweise§ 1 FertigPackV Verbindliche Werte für Nennfüllmengen von Fertigpackungen mit Lebensmitteln (vom 11.04.2009) ... Fertigpackungen mit den in Anlage 1 unter Nummer 2 aufgeführten Erzeugnissen und einer Nennfüllmenge, die innerhalb der in ... Nummer 2 aufgeführten Erzeugnissen und einer Nennfüllmenge, die innerhalb der in Anlage 1 unter Nummer 1 genannten Füllmengenbereiche liegt, dürfen gewerbsmäßig nur ... nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn die Nennfüllmenge einem der in Anlage 1 unter Nummer 1 aufgeführten Werte entspricht. (2) Bei Sammelpackungen ist Absatz 1 ...
Zitat in folgenden NormenSechste Verordnung zur Änderung der Fertigpackungsverordnung
V. v. 11.06.2008 BGBl. I S. 1079
Zitate in ÄnderungsvorschriftenSechste Verordnung zur Änderung der Fertigpackungsverordnung
V. v. 11.06.2008 BGBl. I S. 1079
Artikel 1 6. FertigPackVÄndV Änderung der Fertigpackungsverordnung ... a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: (1) Fertigpackungen mit den in Anlage 1 unter Nummer 2 aufgeführten Erzeugnissen und einer Nennfüllmenge, die innerhalb der in ... Nummer 2 aufgeführten Erzeugnissen und einer Nennfüllmenge, die innerhalb der in Anlage 1 unter Nummer 1 genannten Füllmengenbereiche liegt, dürfen gewerbsmäßig nur ... nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn die Nennfüllmenge einem der in Anlage 1 unter Nummer 1 aufgeführten Werte entspricht." b) Absatz 3 wird wie folgt ... L 329 S. 14)," ersetzt. 10. § 36 wird aufgehoben. 11. Die Anlage 1 wird durch die dieser Verordnung beigefügte Anlage ersetzt. 12. Die Anlage 2 wird ...
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