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§ 34a - Marktorganisationsgesetz (MOG)

neugefasst durch B. v. 07.11.2017 BGBl. I S. 3746; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 23 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
Geltung ab 31.08.1986; FNA: 7847-11 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 34a Betriebsdaten



(1) Betriebsdaten sind die in der Anlage bezeichneten Daten,

1.
die zur Durchführung

a)
von Regelungen im Sinne des § 1 Absatz 2 hinsichtlich Marktordnungswaren oder Direktzahlungen,

b)
dieses Gesetzes oder

c)
der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen

erhoben oder übermittelt werden oder

2.
die bei der Überwachung der Einhaltung von Vorschriften im Sinne der Nummer 1 erhoben werden.

(2) Betriebsdaten, auf die nach § 12 Absatz 1 Satz 1 die Abgabenordnung anwendbar ist, sind von Absatz 1 ausgenommen.



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Frühere Fassungen von § 34a MOG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 23.01.2016Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen
vom 16.01.2016 BGBl. I S. 52

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 34a MOG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 34a MOG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MOG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 34b MOG Verarbeitung von Daten durch die zuständige Behörde (vom 26.11.2019)
... zuständige Behörde verarbeitet in ihrem Zuständigkeitsbereich Betriebsdaten nach § 34a Absatz 1 zum Zwecke der Durchführung und Überwachung von Vorschriften im Sinne des § 34a ... 34a Absatz 1 zum Zwecke der Durchführung und Überwachung von Vorschriften im Sinne des § 34a Absatz 1 Nummer 1 ...
§ 34c MOG Übermittlung von Daten (vom 23.01.2016)
... oder die nach Landesrecht zuständige Behörde übermittelt Betriebsdaten nach § 34a Absatz 1 zum Zwecke der Rechts- und Fachaufsicht an die hierfür zuständige Behörde, ... an die hierfür zuständige Behörde, soweit dies in Vorschriften im Sinne des § 34a Absatz 1 Nummer 1 vorgesehen ist. (2) Sind für die Durchführung und ... Sind für die Durchführung und Überwachung einer Vorschrift im Sinne des § 34a Absatz 1 Nummer 1 mehrere Behörden zuständig, so übermitteln diese sich ... zuständig, so übermitteln diese sich wechselseitig Betriebsdaten nach § 34a Absatz 1 zum Zwecke der Durchführung und Überwachung, soweit dies im Rahmen von ... Durchführung und Überwachung, soweit dies im Rahmen von Vorschriften im Sinne des § 34a Absatz 1 Nummer 1 vorgesehen ist. (3) Hat ein Betrieb mehrere Standorte, so ... der für die weiteren Standorte zuständigen Behörde Betriebsdaten nach § 34a Absatz 1 zum Zwecke der Durchführung und Überwachung von Vorschriften im Sinne des ... 1 zum Zwecke der Durchführung und Überwachung von Vorschriften im Sinne des § 34a Absatz 1 Nummer ...
§ 34e MOG Verarbeitung weiterer Daten bei außergewöhnlichen Maßnahmen (vom 27.07.2022)
... Betriebsdaten im Sinne des § 2 des InVeKoS-Daten-Gesetzes, die in Vorschriften im Sinne des § 34a Absatz 1 Nummer 1 vorgesehen sind. Die Marktordnungsstelle oder die Sozialversicherung für ...
§ 34f MOG Ermächtigungen (vom 26.11.2019)
... organisatorische Maßnahmen bei der Datenverarbeitung zu regeln, um Vorschriften im Sinne des § 34a Absatz 1 Nummer 1 sachgerecht durchzuführen. (2) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch ...
Anlage MOG (zu § 34a Absatz 1 und § 34f Absatz 2) Betriebsdaten (vom 27.07.2022)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Einkommensteuergesetzes
G. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 3045; zuletzt geändert durch Artikel 31 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2451
Artikel 2 MilchSonMaßGEG Änderung des Marktorganisationsgesetzes
... im Sinne des § 2 des InVeKoS-Daten-Gesetzes, die in Vorschriften im Sinne des § 34a Absatz 1 Nummer 1 vorgesehen sind. Die Marktordnungsstelle verarbeitet und nutzt die nach Satz 1 ...

Zweites Gesetz zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen
G. v. 16.01.2016 BGBl. I S. 52
Artikel 1 2. AgrarMRÄndG Änderung des Marktorganisationsgesetzes
... Abschnitt 6 eingefügt: „Abschnitt 6 Datenschutz § 34a Betriebsdaten (1) Betriebsdaten sind die in der Anlage bezeichneten Daten,  ... erhebt, verarbeitet und nutzt in ihrem Zuständigkeitsbereich Betriebsdaten nach § 34a Absatz 1 zum Zwecke der Durchführung und Überwachung von Vorschriften im Sinne des ... 1 zum Zwecke der Durchführung und Überwachung von Vorschriften im Sinne des § 34a Absatz 1 Nummer 1. § 34c Übermittlung von Daten (1) Die nach ... oder die nach Landesrecht zuständige Behörde übermittelt Betriebsdaten nach § 34a Absatz 1 zum Zwecke der Rechts- und Fachaufsicht an die hierfür zuständige Behörde, ... an die hierfür zuständige Behörde, soweit dies in Vorschriften im Sinne des § 34a Absatz 1 Nummer 1 vorgesehen ist. (2) Sind für die Durchführung und ... Sind für die Durchführung und Überwachung einer Vorschrift im Sinne des § 34a Absatz 1 Nummer 1 mehrere Behörden zuständig, so übermitteln diese sich ... zuständig, so übermitteln diese sich wechselseitig Betriebsdaten nach § 34a Absatz 1 zum Zwecke der Durchführung und Überwachung, soweit dies im Rahmen von ... Durchführung und Überwachung, soweit dies im Rahmen von Vorschriften im Sinne des § 34a Absatz 1 Nummer 1 vorgesehen ist. (3) Hat ein Betrieb mehrere Standorte, so ... der für die weiteren Standorte zuständigen Behörde Betriebsdaten nach § 34a Absatz 1 zum Zwecke der Durchführung und Überwachung von Vorschriften im Sinne des ... 1 zum Zwecke der Durchführung und Überwachung von Vorschriften im Sinne des § 34a Absatz 1 Nummer 1. § 34d Löschungsfristen (1) Die Betriebsdaten ... der Datenverarbeitung und der Datennutzung zu regeln, um Vorschriften im Sinne des § 34a Absatz 1 Nummer 1 sachgerecht durchzuführen. (2) Das Bundesministerium wird ... Nach dem neuen § 44 wird folgende Anlage angefügt: „Anlage (zu § 34a Absatz 1 und § 34e Absatz 2) Betriebsdaten I. Allgemeine Angaben im Zusammenhang ...