Die Arbeitserlaubnis kann an Fachkräfte erteilt werden,
- 1.
- die eine Hochschul- oder Fachhochschulausbildung mit Schwerpunkt auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie abgeschlossen haben oder
- 2.
- deren Qualifikation auf diesem Gebiet durch eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über ein Jahresgehalt von mindestens 51.000 EUR nachgewiesen wird.