Änderung Anlage 2 1. EKrV vom 01.07.2021

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Anlage 2 1. EKrV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.07.2021 geltenden Fassung
Anlage 2 1. EKrV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.07.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 18.05.2021 BGBl. I S. 1181
 

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Anlage 2 (neu)


(Text neue Fassung)

Anlage 2 (zu § 5 Absatz 1) Verwaltungsleistungen


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Nr. | Leistung

1 | Grundlagenermittlung und Vorplanung

2 | Entwurfsplanung

3 | Ingenieurleistungen für die Kostenteilung und für die Berechnung von Ablösungsbeträgen nach dem
Eisenbahnkreuzungsgesetz

4 | Genehmigungsplanung

5 | Vorbereitung der Vergabe

6 | Mitwirkung bei der Vergabe

7 | Freigabe der Ausführungsunterlagen, Prüfung der Bauvorlagen

8 | Leit- und Sicherungstechnik, Planteil 1

9 | Schaltantragstellung und Abnahme der Erdung von Oberleitungen

10 | Festlegung des geodätischen Referenzsystems

11 | Erstellung des Verkehrskonzepts für die Bauzeit

12 | Erstellung des Markierungs- und Beschilderungsplans

13 | Beantragung, Umsetzung und Überwachung der Betriebs- und Bauanweisung

14 | Kontrollprüfungen des Aufraggebers

15 | Kontrollvermessung des Auftraggebers

16 | Bauüberwachung, Bauleitung, Objektbetreuung, Baustellendokumentation des Auftraggebers

17 | Abnahmen von Bauteilen und Leistungen

18 | Stellung von Fahrzeugen für Probebelastungen

19 | Erstellung der Planunterlagen für EG-Zertifizierung

20 | Sicherheitsaudit, Sicherheitsmanagement

21 | Beantragung und Erteilung von unternehmensinternen Genehmigungen

22 | Beantragung und Erteilung von Zulassungen im Einzelfall

23 | Versicherungsprämien

24 | Geschäftsumlagen, z. B. Leitung, Personalverwaltung, Bilanzierung, Finanzierung, Controlling, Kas-
senwesen, Sozialwesen, Aus- und Weiterbildung

25 | Öffentlichkeitsarbeit

 



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