Zitierungen von § 6 1. EKrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 1. EKrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. EKrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung kreuzungsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.05.2021 BGBl. I S. 1181
Artikel 1 KreuzRÄndV Änderung der 1. Eisenbahnkreuzungsverordnung
... stellen." d) Absatz 5 wird aufgehoben. 4. Die §§ 5 und 6 werden wie folgt gefasst: „§ 5 Verwaltungskosten (1) Zu den ... Prozent der von ihm aufgewandten Grunderwerbskosten und Baukosten in Rechnung stellen. § 6 Übergangsregelung Für Maßnahmen, über die die Beteiligten vor dem ...


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