Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung kreuzungsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.05.2021 BGBl. I S. 1181
Artikel 1 KreuzRÄndV Änderung der 1. Eisenbahnkreuzungsverordnung ... stellen." d) Absatz 5 wird aufgehoben. 4. Die §§ 5 und 6 werden wie folgt gefasst: „§ 5 Verwaltungskosten (1) Zu den ... Prozent der von ihm aufgewandten Grunderwerbskosten und Baukosten in Rechnung stellen. § 6 Übergangsregelung Für Maßnahmen, über die die Beteiligten vor dem ...
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