interne Verweise§ 11 SVG Übergangsgebührnisse (vom 24.12.2024) ... Personen vorhanden, die Anspruch auf Witwen- oder Waisengeld oder Unterhaltsbeitrag nach § 42a haben, sind die Sätze 4 und 5 nicht anzuwenden. (7) ...
§ 11a SVG Ausgleichsbezüge (vom 01.10.2021) ... Personen vorhanden, die Anspruch auf Witwen- oder Waisengeld oder Unterhaltsbeitrag nach § 42a haben, ist Satz 1 nicht ...
§ 12 SVG Übergangsbeihilfe (vom 24.12.2024) ... Personen vorhanden, die Anspruch auf Witwen- oder Waisengeld oder Unterhaltsbeitrag nach § 42a Absatz 4 haben, sind die Sätze 1 und 2 nicht anzuwenden. (8) Schwebt im Zeitpunkt der ...
§ 44 SVG Bezüge bei Verschollenheit (vom 09.08.2019) ... Absatz 1 verschollen gegangen, erhalten Personen, die im Falle des Todes des Verschollenen nach § 42a Witwen- oder Waisengeld oder einen Unterhaltsbeitrag erhalten würden, diese Leistungen ...
Zitat in folgenden NormenSoldatenversorgungs-Zuständigkeitsübertragungsanordnung (SVZustAnO)
A. v. 04.10.2021 BGBl. I S. 4628
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG)
G. v. 13.05.2015 BGBl. I S. 706, 2018 I 532
Artikel 10 BwAttraktStG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes ... ersetzt. b) Satz 4 wird aufgehoben. 6. In § 42a Absatz 1 werden nach den Wörtern „Wehrdienst nach" die Wörter „dem ... 2011 entstanden ist. Dies gilt nicht, falls ein Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung nach § 42a besteht." 11. § 74 wird wie folgt geändert: ... Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes § 103 (1) § 42a ist auch anzuwenden, wenn der Tod in der Zeit vom 1. Dezember 2002 bis zum 12. Dezember 2011 ... nach § 63f steht im Fall des Anspruchs auf Hinterbliebenenversorgung nach § 42a nicht zu. Die Leistungen werden auf Antrag ...
Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 18 BwEinsatzBerStG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes ... Wehrdienst oder Wehrdienst nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten § 42a Versorgung nach Einsatzunfall der Hinterbliebenen von Soldaten auf Zeit und von Soldaten, die ... Satz wird angefügt: „§ 7a gilt entsprechend." 22a. In § 42a Absatz 1 und 6 wird jeweils die Angabe „Abschnitts IV" durch die Angabe „Abschnitts 4" ...
Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz (EinsatzVVerbG)
G. v. 05.12.2011 BGBl. I S. 2458
Artikel 1 EinsatzVVerbG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes ... Wehrpflichtgesetz oder nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten §§ 41 bis 42a ". b) Die Angabe zum Zweiten Teil Abschnitt IV Unterabschnitt 3 wird wie folgt ... Personen vorhanden, die Anspruch auf Witwen- oder Waisengeld oder Unterhaltsbeitrag nach § 42a haben, sind die Sätze 3 und 4 nicht anzuwenden." 3. § 11a Absatz 2 wird ... Personen vorhanden, die Anspruch auf Witwen- oder Waisengeld oder Unterhaltsbeitrag nach § 42a haben, ist Satz 1 nicht anzuwenden." 4. § 12 Absatz 7 wird wie folgt ... Personen vorhanden, die Anspruch auf Witwen- oder Waisengeld oder Unterhaltsbeitrag nach § 42a Absatz 4 haben, sind die Sätze 1 und 2 nicht anzuwenden." 5. Dem § 25 ... dem Wehrpflichtgesetz leistet" ersetzt. 8. Nach § 42 wird folgender § 42a eingefügt: „§ 42a (1) Stirbt ein Soldat auf Zeit oder ein ... 8. Nach § 42 wird folgender § 42a eingefügt: „§ 42a (1) Stirbt ein Soldat auf Zeit oder ein Soldat, der Wehrdienst nach dem ... 1 verschollen gegangen, erhalten Personen, die im Falle des Todes des Verschollenen nach § 42a Witwen- oder Waisengeld oder einen Unterhaltsbeitrag erhalten würden, diese Leistungen ... 37 des Beamtenversorgungsgesetzes" die Wörter „oder den Fällen des § 42a dieses Gesetzes" eingefügt. 12. In § 59 Absatz 4 werden die Wörter ... Einsatzversorgung umfasst 1. die Hinterbliebenenversorgung (§§ 42a und 43), 2. den Schadensausgleich in besonderen Fällen (§ 63b), ... 97 Absatz 5 wird folgender Satz angefügt: „In den Fällen des § 42a Absatz 1 gilt Satz 1 ...
Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes
G. v. 08.04.2013 BGBl. I S. 730
GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2387; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2394
Zitate in aufgehobenen TitelnSoldatenversorgungs-Zuständigkeitsübertragungsverordnung (SVZustÜV)
V. v. 22.07.2013 BGBl. I S. 2761; aufgehoben durch Artikel 1 V. v. 04.10.2021 BGBl. I S. 4625
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