Zitierungen von § 103 SVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 103 SVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG)
G. v. 13.05.2015 BGBl. I S. 706, 2018 I 532
Artikel 10 BwAttraktStG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... Übergangsregelungen aus Anlass des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes § 103 ". 2. § 11 wird wie folgt geändert:  ... aus Anlass des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes § 103 (1) § 42a ist auch anzuwenden, wenn der Tod in der Zeit vom 1. Dezember 2002 bis ...

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 18 BwEinsatzBerStG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... § 102 Übergangsregelungen aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes § 103 Übergangsregelung aus Anlass des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes  ...

Siebtes Besoldungsänderungsgesetz (7. BesÄndG)
G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2163
Artikel 7a 7. BesÄndG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 103 folgende Angabe angefügt: „16. Befristete Ausnahme für ... Zwölftel des im Kalenderjahr erzielten Einkommens anzusetzen." 3. Nach § 103 wird folgender Unterabschnitt 16 angefügt: „16. Befristete Ausnahme ...


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