Zitierungen von § 13a SVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13a SVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13c SVG Berücksichtigung von Beurlaubung ohne Dienstbezüge und Teilzeitbeschäftigung bei Dienstzeiten (vom 01.10.2021)
... Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und des § 11 Abs. 5 nicht in die Mindestdienstzeit und 5. des § 13a Absatz 1 Satz 3 nicht in die ununterbrochene Dienstzeit eingerechnet. Satz 1 gilt ...
§ 97 SVG Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (vom 09.08.2019)
... Recht mit folgenden Maßgaben: 1. Die Absätze 3, 4, 6 und 9, die §§ 13a , 13b, 46, 47, 49, 55a Abs. 1 Satz 3 bis 7, die §§ 55c bis 55f, 59, 60, 70, 71, 73, 74 ...
§ 102 SVG Übergangsregelungen aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes (vom 09.08.2019)
... 2, die §§ 7, 7a und 11 Absatz 4 und 6, die §§ 11a und 12 Absatz 7 sowie die §§ 13a , 13e, 21, 44, 45, 59, 89a und 101 sind in der seit dem 26. Juli 2012 geltenden Fassung ... dem 25. Juli 2012 erneut in ein Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen werden, ist § 13a Absatz 1 Satz 5 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Bezugszeitraum der Übergangsgebührnisse die ... der Maßgabe anzuwenden, dass der Bezugszeitraum der Übergangsgebührnisse die nach § 13a Absatz 1 Satz 4 zustehende Förderungsdauer nicht übersteigen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG)
G. v. 13.05.2015 BGBl. I S. 706, 2018 I 532
Artikel 10 BwAttraktStG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... werden können, die anders nicht zu vermeiden wären." 2a. § 13a wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1. b) Folgender ... Juli 2012 erneut in ein Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen werden, ist § 13a Absatz 1 Satz 5 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Bezugszeitraum der ... anzuwenden, dass der Bezugszeitraum der Übergangsgebührnisse die nach § 13a Absatz 1 Satz 4 zustehende Förderungsdauer nicht übersteigen darf." 13. ...

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 18 BwEinsatzBerStG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... Fällen § 13 Übergangsbeihilfe bei kurzer Wehrdienstzeit § 13a Berücksichtigung früherer Dienstverhältnisse § 13b ... 58b des Soldatengesetzes leistet. § 12 Absatz 8 gilt entsprechend." 13. § 13a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... 2, die §§ 7, 7a und 11 Absatz 4 und 6, die §§ 11a und 12 Absatz 7 sowie die §§ 13a , 13e, 21, 44, 45, 59, 89a und 101 sind in der seit dem 26. Juli 2012 geltenden Fassung ...

Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 5 DNeuG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... mit folgenden Maßgaben: 1. Die Absätze 3, 4, 6 und 9, die §§ 13a , 13b, 46, 47, 49, 55a Abs. 1 Satz 3 bis 7, die §§ 59, 60, 70, 71, 73, 74 und 94b Abs. 9 ...

Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes
G. v. 08.04.2013 BGBl. I S. 730
Artikel 2 15. SGÄndG Folgeänderungen
... Absatz 5, § 8 Absatz 2 Satz 1, § 8a Absatz 2 und 3 Satz 2, § 13 Satz 2 und § 13a Satz 1 werden jeweils die Wörter „nach Abschnitt 7 des Wehrpflichtgesetzes" durch ...

Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Artikel 2 SVReformG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... durch die Wörter „festgesetzten Wehrdienstzeit" ersetzt. 16. § 13a Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2 wird der Punkt am Ende durch das Wort ...

Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)
G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 678
Artikel 8 WehrRÄndG 2011 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... nach § 5a des Unterhaltssicherungsgesetzes gewährt." 9. § 13a wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt gefasst:  ...


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