Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 20 SVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 SVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15 SVG Entstehen des Anspruchs (vom 09.08.2019)
... 44 Abs. 5 des Soldatengesetzes wird die Zeit berücksichtigt, die ruhegehaltfähig ist; § 20 Absatz 1 Satz 3 ist nicht anzuwenden. Zeiten, die kraft gesetzlicher Vorschrift als ...
§ 20a SVG Zeiten im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung (vom 01.07.2020)
... worden sind, werden auf Antrag als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt. § 20 Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. (2) Hat der Soldat bei seinem Ausscheiden aus dem ...
§ 21 SVG Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit (vom 01.07.2020)
... ruhegehaltfähige Dienstzeit nach § 20 erhöht sich um die Zeit, die 1. ein Soldat im Ruhestand in einem seine ... als Berufssoldat, Beamter, Richter oder in einem Amtsverhältnis im Sinne des § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 oder 2 zurückgelegt hat, ohne einen neuen Versorgungsanspruch zu erlangen, 2. im ... in den einstweiligen Ruhestand nach dem 31. Dezember 2011 erfolgt ist. § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 2 gilt entsprechend. Für die Anwendung des Satzes 1 Nummer 1 Buchstabe a gilt ...
§ 23 SVG Ausbildungszeiten (vom 01.08.2021)
... nach Satz 1 zu berechnen. Auf eine praktische Tätigkeit nach Satz 1 Nummer 2 ist § 20 Absatz 1 Satz 3 anzuwenden. (1a) Ergibt eine Berechnung des Ruhegehalts unter ...
§ 26 SVG Höhe des Ruhegehalts (vom 01.07.2020)
... bis 3 sind nicht anzuwenden, wenn der Berufssoldat eine ruhegehaltfähige Dienstzeit nach den §§ 20 , 20a, 22, 64, 65, 68 und 69 von weniger als fünf Jahren zurückgelegt hat oder das ...
§ 64 SVG Zeiten im öffentlichen Dienst und vergleichbare Zeiten (vom 01.10.2021)
... Zeit einer ehrenamtlichen Tätigkeit ist nicht ruhegehaltfähig. (2) § 20 gilt entsprechend. Nicht ruhegehaltfähig ist die Zeit nach Absatz 1 Satz 1 Nummer ...
§ 65 SVG Krankheits- und Gewahrsamszeiten (vom 09.08.2019)
...  2. auf Grund einer Krankheit oder Verwundung als Folge eines Dienstes im Sinne der §§ 20 , 64 Abs. 1 Nr. 2, 4 und 5 oder als Folge eines Gewahrsams im Sinne der Nummer 1 im Anschluss an ...
§ 94 SVG Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfänger (vom 01.01.2020)
... Abs. 1 Satz 2 und 3 und § 42 Satz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes sind anzuwenden. § 20 Abs. 1 Satz 4 , § 22 Abs. 2, § 26a Abs. 1, 3 und 4, § 55a Abs. 1 Satz 1 und 2 und § 55b ...
§ 105 SVG Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (vom 09.08.2019)
... Versorgungsfälle, die vor dem 11. Januar 2017 eingetreten sind, sind § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und § 55a Absatz 2 in der bis zum 10. Januar 2017 geltenden Fassung anzuwenden. ...
§ 107 SVG Übergangsregelung aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (vom 01.07.2020)
... am 30. Juni 2020 vorhandene Versorgungsempfänger sind vorbehaltlich von Satz 2 § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 , § 21 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b, § 55a Absatz 1 Satz 8 und 9, die §§ 55b, ...
 
Zitat in folgenden Normen

Soldatenversorgungs-Zuständigkeitsübertragungsanordnung (SVZustAnO)
A. v. 04.10.2021 BGBl. I S. 4628
§ 1 SVZustAnO Übertragung von Aufgaben und Befugnissen auf das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
... Bundeswehr werden übertragen: 1. die Feststellung, welche Dienstzeiten nach den §§ 20 , 20a, 24a, 24b, 25 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes und den §§ 64 bis 69 des ...

Versorgungsrücklagegesetz (VersRücklG)
neugefasst durch B. v. 27.03.2007 BGBl. I S. 482; zuletzt geändert durch Artikel 53 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 6 VersRücklG Zuführung der Mittel (vom 01.07.2020)
... nach § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 Buchstabe b des Beamtenversorgungsgesetzes oder nach § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b des Soldatenversorgungsgesetzes vereinnahmt werden, sind dem Sondervermögen zuzuführen. Entsprechendes gilt ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 13 BesStMG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 20 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 20a Zeiten im öffentlichen ... „§ 11b gilt entsprechend." 3. § 20 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 werden die Wörtern ... aa) Nummer 3 wird aufgehoben. bb) Nummer 4 wird Nummer 3. 4. Nach § 20 wird folgender § 20a eingefügt: „§ 20a Zeiten im ... worden sind, werden auf Antrag als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt. § 20 Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. (2) Hat der Soldat bei seinem Ausscheiden aus dem öffentlichen ... als Berufssoldat, Beamter, Richter oder in einem Amtsverhältnis im Sinne des § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 oder 2 zurückgelegt hat, ohne einen neuen Versorgungsanspruch zu erlangen,".  ... bis 3 sind nicht anzuwenden, wenn der Berufssoldat eine ruhegehaltfähige Dienstzeit nach den §§ 20 , 20a, 22, 64, 65, 68 und 69 von weniger als fünf Jahren zurückgelegt hat oder das ... Für am 30. Juni 2020 vorhandene Versorgungsempfänger sind vorbehaltlich von Satz 2 § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 , § 21 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b, § 55a Absatz 1 Satz 8 und 9, die §§ 55b, ...

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 18 BwEinsatzBerStG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
...  § 18 Zweijahresfrist § 19 (weggefallen) § 20 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit § 21 Erhöhung der ...

Bundeswehrreform-Begleitgesetz (BwRefBeglG)
G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1583
Artikel 14 BwRefBeglG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... gefasst: „§ 21 Die ruhegehaltfähige Dienstzeit nach § 20 erhöht sich um die Zeit, die 1. ein Soldat im Ruhestand zurückgelegt hat ... als Berufssoldat, Beamter, Richter oder in einem Amtsverhältnis im Sinne des § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2, ohne einen neuen Versorgungsanspruch zu erlangen, b) ... in den einstweiligen Ruhestand nach dem 31. Dezember 2011 erfolgt ist. § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und 3 sowie Absatz 2 gilt entsprechend. Für die Anwendung des Satzes ...

Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Artikel 2 SVReformG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... 1 wird wie folgt geändert: aa) Im ersten Halbsatz werden die Wörter „ § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4" durch die Wörter „§ 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3" ersetzt. ... die Wörter „§ 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4" durch die Wörter „ § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3" ersetzt. bb) Im zweiten Halbsatz werden die Wörter „§ ...

Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 05.01.2017 BGBl. I S. 17
Artikel 1 VersRücklGuDRÄndG Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes
... nach § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 Buchstabe b des Beamtenversorgungsgesetzes oder nach § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b des Soldatenversorgungsgesetzes vereinnahmt werden, sind dem ...
Artikel 10 VersRücklGuDRÄndG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
...  a) In Satz 1 werden vor dem Punkt am Ende ein Semikolon und die Wörter „§ 20 Absatz 1 Satz 3 ist nicht anzuwenden" eingefügt. b) In Satz 2 werden vor dem ... 3 und § 64 Absatz 1 Satz 2 sind nicht anzuwenden" eingefügt. 4. § 20 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert: ... auf Zeit." 5. § 21 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „§ 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 2 gilt entsprechend." 6. In § 22 ... anzuwenden, wenn der Berufssoldat eine ruhegehaltfähige Dienstzeit nach den §§ 20 , 22, 64, 65, 68 und 69 von weniger als fünf Jahren zurückgelegt hat. Dies gilt nicht, ... Für Versorgungsfälle, die vor dem 11. Januar 2017 eingetreten sind, sind § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und § 55a Absatz 2 in der bis zum 10. Januar 2017 geltenden Fassung ...

Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250, 2023 I Nr. 230
Artikel 10 BeamtRÄndG 2021 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... angefügt: „Auf eine praktische Tätigkeit nach Satz 1 Nummer 2 ist § 20 Absatz 1 Satz 3 anzuwenden." b) Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:  ...

Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Artikel 11 WehrRÄndG 2008 Soldatenversorgungsgesetz
... 53 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 5 Satz 2 wird die Angabe „§ 20 Abs. 6 Nr. 3" durch die Angabe „§ 20 Abs. 6 Satz 1 Nr. 3" ersetzt.  ... Absatz 5 Satz 2 wird die Angabe „§ 20 Abs. 6 Nr. 3" durch die Angabe „§ 20 Abs. 6 Satz 1 Nr. 3" ersetzt. b) In Absatz 9 Satz 1 werden die Wörter ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Soldatenversorgungs-Zuständigkeitsübertragungsverordnung (SVZustÜV)
V. v. 22.07.2013 BGBl. I S. 2761; aufgehoben durch Artikel 1 V. v. 04.10.2021 BGBl. I S. 4625
§ 1 SVZustÜV Übertragung von Zuständigkeiten auf das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
...  2. die Feststellung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit nach den §§ 20 , 24a, 24b, 25 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes und den §§ 64 bis 69 des ...