interne Verweise§ 15 SVG Entstehen des Anspruchs (vom 09.08.2019) ... 44 Abs. 5 des Soldatengesetzes wird die Zeit berücksichtigt, die ruhegehaltfähig ist; § 20 Absatz 1 Satz 3 ist nicht anzuwenden. Zeiten, die kraft gesetzlicher Vorschrift als ...
§ 21 SVG Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit (vom 01.07.2020) ... ruhegehaltfähige Dienstzeit nach § 20 erhöht sich um die Zeit, die 1. ein Soldat im Ruhestand in einem seine ... als Berufssoldat, Beamter, Richter oder in einem Amtsverhältnis im Sinne des § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 oder 2 zurückgelegt hat, ohne einen neuen Versorgungsanspruch zu erlangen, 2. im ... in den einstweiligen Ruhestand nach dem 31. Dezember 2011 erfolgt ist. § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 2 gilt entsprechend. Für die Anwendung des Satzes 1 Nummer 1 Buchstabe a gilt ...
§ 23 SVG Ausbildungszeiten (vom 01.08.2021) ... nach Satz 1 zu berechnen. Auf eine praktische Tätigkeit nach Satz 1 Nummer 2 ist § 20 Absatz 1 Satz 3 anzuwenden. (1a) Ergibt eine Berechnung des Ruhegehalts unter ...
§ 26 SVG Höhe des Ruhegehalts (vom 01.07.2020) ... bis 3 sind nicht anzuwenden, wenn der Berufssoldat eine ruhegehaltfähige Dienstzeit nach den §§ 20 , 20a, 22, 64, 65, 68 und 69 von weniger als fünf Jahren zurückgelegt hat oder das ...
§ 65 SVG Krankheits- und Gewahrsamszeiten (vom 09.08.2019) ... 2. auf Grund einer Krankheit oder Verwundung als Folge eines Dienstes im Sinne der §§ 20 , 64 Abs. 1 Nr. 2, 4 und 5 oder als Folge eines Gewahrsams im Sinne der Nummer 1 im Anschluss an ...
Zitat in folgenden NormenSoldatenversorgungs-Zuständigkeitsübertragungsanordnung (SVZustAnO)
A. v. 04.10.2021 BGBl. I S. 4628
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBesoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 13 BesStMG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 20 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 20a Zeiten im öffentlichen ... „§ 11b gilt entsprechend." 3. § 20 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 werden die Wörtern ... aa) Nummer 3 wird aufgehoben. bb) Nummer 4 wird Nummer 3. 4. Nach § 20 wird folgender § 20a eingefügt: „§ 20a Zeiten im ... worden sind, werden auf Antrag als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt. § 20 Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. (2) Hat der Soldat bei seinem Ausscheiden aus dem öffentlichen ... als Berufssoldat, Beamter, Richter oder in einem Amtsverhältnis im Sinne des § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 oder 2 zurückgelegt hat, ohne einen neuen Versorgungsanspruch zu erlangen,". ... bis 3 sind nicht anzuwenden, wenn der Berufssoldat eine ruhegehaltfähige Dienstzeit nach den §§ 20 , 20a, 22, 64, 65, 68 und 69 von weniger als fünf Jahren zurückgelegt hat oder das ... Für am 30. Juni 2020 vorhandene Versorgungsempfänger sind vorbehaltlich von Satz 2 § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 , § 21 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b, § 55a Absatz 1 Satz 8 und 9, die §§ 55b, ...
Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Bundeswehrreform-Begleitgesetz (BwRefBeglG)
G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1583
Artikel 14 BwRefBeglG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes ... gefasst: „§ 21 Die ruhegehaltfähige Dienstzeit nach § 20 erhöht sich um die Zeit, die 1. ein Soldat im Ruhestand zurückgelegt hat ... als Berufssoldat, Beamter, Richter oder in einem Amtsverhältnis im Sinne des § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2, ohne einen neuen Versorgungsanspruch zu erlangen, b) ... in den einstweiligen Ruhestand nach dem 31. Dezember 2011 erfolgt ist. § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und 3 sowie Absatz 2 gilt entsprechend. Für die Anwendung des Satzes ...
Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 2 SVReformG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes ... 1 wird wie folgt geändert: aa) Im ersten Halbsatz werden die Wörter „ § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4" durch die Wörter „§ 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3" ersetzt. ... die Wörter „§ 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4" durch die Wörter „ § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3" ersetzt. bb) Im zweiten Halbsatz werden die Wörter „§ ...
Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 05.01.2017 BGBl. I S. 17
Artikel 10 VersRücklGuDRÄndG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes ... a) In Satz 1 werden vor dem Punkt am Ende ein Semikolon und die Wörter „§ 20 Absatz 1 Satz 3 ist nicht anzuwenden" eingefügt. b) In Satz 2 werden vor dem ... 3 und § 64 Absatz 1 Satz 2 sind nicht anzuwenden" eingefügt. 4. § 20 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert: ... auf Zeit." 5. § 21 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „§ 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 2 gilt entsprechend." 6. In § 22 ... anzuwenden, wenn der Berufssoldat eine ruhegehaltfähige Dienstzeit nach den §§ 20 , 22, 64, 65, 68 und 69 von weniger als fünf Jahren zurückgelegt hat. Dies gilt nicht, ... Für Versorgungsfälle, die vor dem 11. Januar 2017 eingetreten sind, sind § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und § 55a Absatz 2 in der bis zum 10. Januar 2017 geltenden Fassung ...
Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250, 2023 I Nr. 230
Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Artikel 11 WehrRÄndG 2008 Soldatenversorgungsgesetz ... 53 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 5 Satz 2 wird die Angabe § 20 Abs. 6 Nr. 3" durch die Angabe § 20 Abs. 6 Satz 1 Nr. 3" ersetzt. ... Absatz 5 Satz 2 wird die Angabe § 20 Abs. 6 Nr. 3" durch die Angabe § 20 Abs. 6 Satz 1 Nr. 3" ersetzt. b) In Absatz 9 Satz 1 werden die Wörter ...
Zitate in aufgehobenen TitelnSoldatenversorgungs-Zuständigkeitsübertragungsverordnung (SVZustÜV)
V. v. 22.07.2013 BGBl. I S. 2761; aufgehoben durch Artikel 1 V. v. 04.10.2021 BGBl. I S. 4625
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