Zitierungen von § 40 SVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40 SVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10a SVG Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen (vom 01.01.2020)
... Das Nähere zur Durchführung der Förderung nach den §§ 3a bis 7, 39 und 40 bestimmt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates.  ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Soldatenversorgungs-Zuständigkeitsübertragungsanordnung (SVZustAnO)
A. v. 04.10.2021 BGBl. I S. 4628
§ 1 SVZustAnO Übertragung von Aufgaben und Befugnissen auf das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
... vorliegen, 3. die Berufsförderung nach den §§ 39 und 40 des Soldatenversorgungsgesetzes , 4. die Entscheidung nach § 46 Absatz 2 Satz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 18 BwEinsatzBerStG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... der Berufssoldaten § 39 Berufsförderung der Berufssoldaten § 40 Eingliederung von Berufssoldaten in das Erwerbsleben Abschnitt 3 Versorgung der ... Wörter „vom Hundert" durch das Wort „Prozent" ersetzt. 22. § 40 wird wie folgt geändert: a) In Satz 2 wird die Angabe „§ 7a" ...

Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Artikel 11 WehrRÄndG 2008 Soldatenversorgungsgesetz
...  „§ 5 Abs. 9 Satz 1 gilt entsprechend." 11. § 40 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „§§ 4, 7 und ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Soldatenversorgungs-Zuständigkeitsübertragungsverordnung (SVZustÜV)
V. v. 22.07.2013 BGBl. I S. 2761; aufgehoben durch Artikel 1 V. v. 04.10.2021 BGBl. I S. 4625
§ 1 SVZustÜV Übertragung von Zuständigkeiten auf das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
... vorliegen, 4. die Berufsförderung nach den §§ 39 und 40 des Soldatenversorgungsgesetzes, 5. die Entscheidung nach § 46 Absatz 2 Satz 2 des ...


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