Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 44a SVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 44a SVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 42a SVG Versorgung nach Einsatzunfall der Hinterbliebenen von Soldaten auf Zeit und von Soldaten, die Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz, nach § 58b oder nach dem Vierten Unterabschnitt des Soldatengesetzes leisten (vom 09.08.2019)
...  (2) § 41 Absatz 1 ist nicht anzuwenden. (3) § 43 Absatz 1 und 3 sowie § 44a gelten entsprechend. (4) Das Witwen- und Waisengeld und der Unterhaltsbeitrag ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 18 BwEinsatzBerStG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... von Berufssoldaten § 44 Bezüge bei Verschollenheit § 44a Hinterbliebene von Soldatinnen, hinterbliebene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner  ...

Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz (EinsatzVVerbG)
G. v. 05.12.2011 BGBl. I S. 2458
Artikel 1 EinsatzVVerbG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... § 41 Absatz 1 ist nicht anzuwenden. (3) § 43 Absatz 1 und 3 sowie § 44a gelten entsprechend. (4) Das Witwen- und Waisengeld und der Unterhaltsbeitrag werden ...

Gesetz zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften
G. v. 14.11.2011 BGBl. I S. 2219
Artikel 7 ÖDRLPartG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... Hinterbliebene von Soldatinnen, hinterbliebene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner § 44a ". 2. Dem § 1 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) ... für den hinterbliebenen Lebenspartner." 3. Die Überschrift vor § 44a wird wie folgt gefasst: „4. Hinterbliebene von Soldatinnen, hinterbliebene ... Soldatinnen, hinterbliebene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner". 4. Dem § 44a werden folgende Sätze angefügt: „Dies gilt nicht für ...