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§ 8 - Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)

neugefasst durch B. v. 31.01.1991 BGBl. I S. 169; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 20.12.2021 BGBl. I S. 5238
Geltung ab 01.01.1987; FNA: 7134-2-1 Sprengstoffe
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§ 8 (aufgehoben)






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Frühere Fassungen von § 8 1. SprengV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2017Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
vom 11.06.2017 BGBl. I S. 1617
aktuell vorher 01.12.2010Artikel 3 Verordnung zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung und zur Änderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen
vom 26.11.2010 BGBl. I S. 1643
aktuell vorher 01.10.2009Artikel 2 Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
vom 17.07.2009 BGBl. I S. 2062
aktuellvor 01.10.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 8 1. SprengV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 1. SprengV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. SprengV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Drittes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften (3. SprengÄndG)
G. v. 15.06.2005 BGBl. I S. 1626
Artikel 2 3. SprengÄndG Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
...  b) Satz 4 wird gestrichen. 9. In § 7 Abs. 1 Satz 1 und § 8 Satz 1 werden jeweils die Wörter „pyrotechnische Sätze" durch die Wörter ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung und zur Änderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen
V. v. 26.11.2010 BGBl. I S. 1643
Artikel 3 GefStoffVuaÄndV Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
... „mehr als 60 Sekunden für 0,1 Kilogramm" ersetzt. 1a. In § 8 Satz 2 wird die Angabe „Anlage 2" durch die Angabe „Anlage 4" ersetzt. ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2062
Artikel 2 4. SprengGÄndG Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
...  Anlage 4 Zeichen für explosionsgefährliche Stoffe und Sprengzubehör nach § 8 Anlage 5 Markierung von Explosivstoffen nach § 6a Absatz 2 Anlage 6 ... a) Die Absätze 2 und 3 werden wie folgt gefasst: „(2) Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2, die §§ 23, 27 sowie § 28 des Gesetzes, soweit er ... Gegenstände nach § 20 Absatz 4 und auf Stoppinen. (3) Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2 sowie § 23 des Gesetzes sind im Rahmen einer gewerblichen ... Absätze 2a bis 2c eingefügt: „(2a) Das Gesetz ist, mit Ausnahme der §§ 8 , 8a bis 8c nicht anzuwenden auf das Bearbeiten, das Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, ... dem Wort „müssen" das Wort „mindestens" eingefügt. 11. § 8 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
V. v. 11.06.2017 BGBl. I S. 1617
Artikel 1 2. SprengV1ÄndV Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
... „§ 1 Absatz 4 Nummer 1 und 2 des Sprengstoffgesetzes" ersetzt. 10. § 8 wird aufgehoben. 11. Die Überschrift zu Abschnitt III wird wie folgt gefasst: ... schriftlich zu erlassen." b) In Absatz 2 Nummer 4 wird die Angabe „( § 8 )" durch die Angabe „(§ 6 Absatz 3)" ersetzt. c) Absatz 3 wird wie ...