§ 12b (aufgehoben)
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenViertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2062
Artikel 2 4. SprengGÄndG Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ... a) Die Absätze 2 und 3 werden wie folgt gefasst: „(2) Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2, die §§ 23, 27 sowie § 28 des Gesetzes, soweit er ... Gegenstände nach § 20 Absatz 4 und auf Stoppinen. (3) Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2 sowie § 23 des Gesetzes sind im Rahmen einer gewerblichen ... oder Anhang III der Richtlinie 2007/23/EG erfüllen müssen." 17. § 12b wird wie folgt gefasst: „§ 12b (1) Für die nach einem ... müssen." 17. § 12b wird wie folgt gefasst: „ § 12b (1) Für die nach einem Baumuster gefertigten Explosivstoffe und pyrotechnischen ... § 12a Absatz 1" durch die Wörter „nach Absatz 1, nach § 12a Absatz 1 und § 12b Absatz 2 " ersetzt. c) In Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe „Anlage 9" durch die ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
V. v. 11.06.2017 BGBl. I S. 1617
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