(1) Brückenzünder Klasse I und Brückenanzünder A dürfen zum Sprengen nicht verwendet werden.
(2) Brückenzünder Klasse I und Brückenanzünder A, die einem Verbraucher zu anderen als Sprengzwecken in einer Lieferung überlassen werden, dürfen keinen unterschiedlichen Widerstandsgruppen angehören.
§ 22 1. SprengV (vom 24.12.2021) ... Satz 1 gilt nicht für Verbraucher, die eine Erlaubnis nach § 7 oder § 27 oder einen Befähigungsschein nach § 20 des Gesetzes oder eine Ausnahmegenehmigung nach ... Personen überlassen werden, die auf Grund einer entsprechenden Erlaubnis nach § 7 oder § 27 oder eines entsprechenden Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes oder auf ...
§ 46 1. SprengV (vom 01.07.2017) ... Abs. 4 über den höchstzulässigen Gasdruck zuwiderhandelt, 12. entgegen § 27 Abs. 1 Brückenzünder Klasse I oder Brückenanzünder A zum Sprengen verwendet oder ... Klasse I oder Brückenanzünder A zum Sprengen verwendet oder entgegen § 27 Abs. 2 Brückenzünder Klasse I oder Brückenanzünder A unterschiedlicher ...
Drittes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften (3. SprengÄndG)
G. v. 15.06.2005 BGBl. I S. 1626
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2062
V. v. 11.06.2017 BGBl. I S. 1617