Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 10.10.2006 aufgehoben

§ 5 - BSE-Verordnung (BSEV k.a.Abk.)

Artikel 1 V. v. 23.03.2000 BGBl. I S. 244; aufgehoben durch § 1 V. v. 28.09.2006 BGBl. I S. 2188
Geltung ab 29.03.2000; FNA: 7832-1-22-7 Fleischbeschau
| |

§ 5 Anmeldung von Fleischsendungen aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland



Wer Fleisch von Rindern aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland in den Verkehr bringt, hat der zuständigen Behörde abweichend von § 12 Abs. 4 Satz 2 der Fleischhygiene-Verordnung die voraussichtliche Ankunftszeit mindestens einen Werktag vorher bei jeder Sendung mitzuteilen.



 

Zitierungen von § 5 BSE-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 BSEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BSEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 BSEV Ordnungswidrigkeiten
...  § 4 Abs. 1 Satz 2 eine Plombe entfernt oder 3. § 5 eine Mitteilung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ...