interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Jugendschutzgesetzes
V. v. 23.11.2022 BGBl. I S. 2066
Artikel 1 DVO-JuSchGÄndV ... sich durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen." 7. § 8 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort ... jeweils berechtigte Person sowie anwesende Anregende sind anzuhören." 8. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt: „§ 8a Durchführung der ... Ausübung ihres Amtes zu verpflichten. Die Verpflichtung ist in die Niederschrift nach § 8 Absatz 4 aufzunehmen." 12. § 12 wird wie folgt geändert: a) In der ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5407/v74353.htm