Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Jugendschutzgesetzes
V. v. 23.11.2022 BGBl. I S. 2066
Artikel 1 DVO-JuSchGÄndV ... 4 wird angefügt: „(4) § 8a gilt entsprechend." 11. § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Belehrungspflichten Die oder der ... 8a gilt entsprechend." 11. § 11 wird wie folgt gefasst: „ § 11 Belehrungspflichten Die oder der Vorsitzende der Prüfstelle für ...
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