§ 8 Beginn der Adoptionspflege
Das Kind darf erst dann zur Eingewöhnung bei den Adoptionsbewerbern in Pflege gegeben werden (Adoptionspflege), wenn feststeht, dass die Adoptionsbewerber für die Annahme des Kindes geeignet sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAdoptionshilfe-Gesetz
G. v. 12.02.2021 BGBl. I S. 226
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