Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.11.2007 aufgehoben

Artikel 167 - Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG)

G. v. 24.05.1968 BGBl. I S. 503; aufgehoben durch Artikel 57 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614
Geltung ab 01.10.1968; FNA: 454-2 Recht der Ordnungswidrigkeiten
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Artikel 167 Inkrafttreten



(1) Das Gesetz tritt am 1. Oktober 1968 in Kraft, soweit Absatz 2 nichts anderes bestimmt.

(2) § 26 Abs. 1 sowie die §§ 27 und 28 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung des Artikels 3 Nr. 6 und 7 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die übrigen Vorschriften des Artikels 3 sowie die Artikel 47 Nr. 2, Artikel 158 und 159 treten am 1. Januar 1969 in Kraft.



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