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Zitierungen von § 7 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Digital- und Printmedien

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 DigPrMedMeistPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DigPrMedMeistPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 DigPrMedMeistPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 9 durchführen. (2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation ...
Anlage 1 DigPrMedMeistPrV (zu § 7 Abs. 5)
Anlage 2 DigPrMedMeistPrV (zu § 7 Abs. 5)