§ 1 - Gesetz über die Errichtung einer Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (SEDDiktStiftG k.a.Abk.)

§ 1 Rechtsform der Stiftung



Unter dem Namen "Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur" wird mit Sitz in Berlin eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Die Stiftung entsteht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.



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