§ 13 Auflösung von Organisationseinheiten der Bundesvermögensverwaltung
Die Bundesvermögensämter, die Bundesforstämter und die Bundesvermögensabteilungen der Oberfinanzdirektionen als Organisationseinheiten der Bundesvermögensverwaltung sind mit Ablauf des 31. Dezember 2004 aufgelöst.
interne Verweise§ 18 BImAG Überleitung von Beschäftigten (vom 12.02.2009) ... Die Beamtinnen und Beamten der in § 13 genannten Organisationseinheiten sind mit Wirkung vom 1. Januar 2005 Beamtinnen und Beamte der ... die Amtsinhaber bisher ein entsprechendes Amt innehatten. (2) Die bei den in § 13 genannten Organisationseinheiten beschäftigten Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und ...
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