Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 22.05.2011 aufgehoben

Eingangsformel - Verordnung zur Strahlenschutzvorsorge bei radioaktiv kontaminierten Luftfahrzeugen (Luftfahrzeuge-EilV)

V. v. 19.03.2011 BAnz. Nr. 45 S. 1084;
Geltung ab 23.03.2011 bis 23.05.2011; FNA: 2129-16-7 Umweltschutz

Eingangsformel



Auf Grund des § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 2 des Strahlenschutzvorsorgegesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2610), der zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. April 2008 (BGBl. I S. 686) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:



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