§ 1 - Verordnung über Preisnotierung, Preisermittlung und Preiserhebung für Milcherzeugnisse (MilchPrV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 03.06.2011 BGBl. I S. 1020; zuletzt geändert durch Artikel 398 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 06.12.1997; FNA: 7842-1-9 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
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§ 1 Begriffsbestimmungen


§ 1 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Im Sinne dieser Verordnung sind

1.
Butter: Markenbutter im Sinne der Butterverordnung,

2.
Käse: Käse im Sinne der Käseverordnung,

3.
andere Milcherzeugnisse: Milcherzeugnisse im Sinne der Milcherzeugnisverordnung, soweit in dieser Verordnung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

(2) Im Sinne dieser Verordnung sind ferner

1.
Hersteller: Unternehmen, die Butter, Käse oder andere Milcherzeugnisse herstellen und direkt an Absatzzentralen, Händler, Verarbeiter oder Verpacker liefern,

2.
Absatzzentralen: Unternehmen, die anstelle von Herstellern Butter, Käse oder andere Milcherzeugnisse direkt an andere Absatzzentralen, Händler, Verarbeiter oder Verpacker liefern,

3.
Händler: Unternehmen, die Butter, Käse oder andere Milcherzeugnisse an eigene Niederlassungen oder Filialen oder an Wiederverkäufer, Verarbeiter, Verpacker, gewerbliche Verwender oder Großverbraucher liefern, ohne Hersteller oder Absatzzentrale zu sein.


Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Preisnotierungen für Butter, Käse und andere Milcherzeugnisse V. v. 3. Juni 2011 BGBl. I S. 1018 m.W.v. 17. Juni 2011

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Frühere Fassungen von § 1 Verordnung über Preisnotierung, Preisermittlung und Preiserhebung für Milcherzeugnisse

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.06.2011Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Preisnotierungen für Butter, Käse und andere Milcherzeugnisse
vom 03.06.2011 BGBl. I S. 1018

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 1 Verordnung über Preisnotierung, Preisermittlung und Preiserhebung für Milcherzeugnisse

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 MilchPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MilchPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Preisnotierungen für Butter, Käse und andere Milcherzeugnisse
V. v. 03.06.2011 BGBl. I S. 1018
Artikel 1 2. ButtKäseuaPrVÄndV
... Preisermittlung und Preiserhebung für Milcherzeugnisse". 2. § 1 Absatz 1 Nummer 3 wird wie folgt gefasst: „3. andere Milcherzeugnisse: ...


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