Der Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände haben die organisatorischen, personellen und materiellen Voraussetzungen zur Durchführung der Maßnahmen zu schaffen, die für die in §
1 Abs. 1 bezeichneten Zwecke erforderlich sind.
§ 10 ESG Ausführung des Gesetzes ... wahrgenommen werden. (3) Absatz 1 Satz 1 gilt auch für die §§ 14, 15 , 16, 17 und 18 dieses Gesetzes, soweit auf Grund dieser Vorschriften von den Behörden der ...
§ 16 ESG Auskünfte ... den in § 1 bezeichneten Zweck, insbesondere auch für Vorsorgemaßnahmen nach § 15 , erforderlich ist. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht für Einzelangaben, die ...
G. v. 26.11.2008 BGBl. I S. 2258