Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2009 aufgehoben

Vierter Teil - Sozialberater-Fortbildungsverordnung (SozBerFortbV k.a.Abk.)

V. v. 23.07.1982 BGBl. I S. 1017; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 21.08.2006 BGBl. I 1976
Geltung ab 01.09.1982; FNA: 806-21-7-15 Berufliche Bildung
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Vierter Teil Schlußvorschriften
§ 13 Letztmalige Anmeldung zum Fortbildungsgang
§ 14 Inkrafttreten
Anlage

Vierter Teil Schlußvorschriften

§ 13 Letztmalige Anmeldung zum Fortbildungsgang


§ 13 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Eine Fortbildung nach dieser Verordnung kann nach dem 31. Dezember 2006 nicht mehr begonnen werden.


Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung von Fortbildungsordnungen V. v. 21. August 2006 BGBl. I S. 1976 m.W.v. 1. September 2006

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§ 14 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. September 1982 in Kraft.

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Anlage



siehe BGBl. I 1982 S. 1021



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