A.
1. Ausbildungsjahr
- 1)
- In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.2
- Berufsbildung
- 6.1
- Grundlagen des betrieblichen Personalwesens
- 6.2
- Aufgaben der bereichsbezogenen Personalverwaltung
zu vermitteln.
- 2)
- In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.1
- Textverarbeitung
- 4.2
- schreibtechnische Qualifikationen, Textformulierung und -gestaltung
- 4.3
- Bürokommunikationstechniken
- 4.4
- automatisierte Textverarbeitung
zu vermitteln.
- 3)
- In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.1
- Stellung des Ausbildungsbetriebes in der Gesamtwirtschaft
- 1.3
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
- 2.1
- Leistungserstellung und Leistungsverwertung
- 2.2
- Betriebliche Organisation und Funktionszusammenhänge
- 3.1
- Organisation des Arbeitsplatzes
- 3.2
- Arbeits- und Organisationsmittel
- 3.3
- bürowirtschaftliche Abläufe
zu vermitteln.
2. Ausbildungsjahr
- 1)
- In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
8 Fachaufgaben einzelner Sacharbeitsgebiete
für das erste gewählte Sacharbeitsgebiet
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.3
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
- 3.1
- Organisation des Arbeitsplatzes
- 3.2
- Arbeits- und Organisationsmittel
- 3.3
- bürowirtschaftliche Abläufe
- 4.1
- Textverarbeitung
- 4.3
- Bürokommunikationstechniken
fortzuführen.
- 2)
- In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 7.1
- Kommunikation und Kooperation im Büro und Bürokoordination
- 7.2
- bereichsbezogene Organisationsaufgaben
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.2
- schreibtechnische Qualifikationen, Textformulierung und -gestaltung
- 4.4
- automatisierte Textverarbeitung
fortzuführen.
- 3)
- In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 3.4
- Statistik
- 5.1
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 6.1
- Grundlagen des betrieblichen Personalwesens
- 6.2
- Aufgaben der bereichsbezogenen Personalverwaltung
fortzuführen.
3. Ausbildungsjahr
- 1)
- In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 5.2
- Aufgaben des bereichsbezogenen Rechnungswesens
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 5.1
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle
fortzuführen.
- 2)
- In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten ist schwerpunktmäßig die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.2
- schreibtechnische Qualifikationen, Textformulierung und -gestaltung
- 4.4
- automatisierte Textverarbeitung
- 7.1
- Kommunikation und Kooperation im Büro und Bürokoordination
- 7.2
- bereichsbezogene Organisationsaufgaben
fortzuführen.
- 3)
- In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
8 Fachaufgaben einzelner Sacharbeitsgebiete
für das zweite gewählte Sacharbeitsgebiet
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 4.3
- Bürokommunikationstechniken
fortzuführen.
B.
Bei der Vermittlung der Ausbildungsinhalte und deren Fortführung nach Abschnitt A. soll auf die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 1, 2, 3, 4.1, 4.3, 5.1 und 6.1 ein Zeitraum von etwa 18 Monaten entfallen.