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Änderung Anlage 2 UStG vom 19.12.2006

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Anlage 2 UStG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 19.12.2006 geltenden Fassung
Anlage 2 UStG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 12 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2451
(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 2 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2) Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände


(Text neue Fassung)

Anlage 2 (zu § 12 Absatz 2 Nummer 1, 2, 12, 13 und 14) Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände


(Textabschnitt unverändert)


Lfd. Nr. | Warenbezeichnung | Zolltarif
(Kapitel, Position, Unterposition)

1 | Lebende Tiere, und zwar |

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a) Pferde einschließlich reinrassiger Zuchttiere,
ausgenommen Wildpferde,
| aus Position 0101



a) (aufgehoben) |

b) Maultiere und Maulesel, | aus Position 0101

c) Hausrinder einschließlich reinrassiger Zuchttiere, | aus Position 0102

d) Hausschweine einschließlich reinrassiger Zuchttiere, | aus Position 0103

e) Hausschafe einschließlich reinrassiger Zuchttiere, | aus Position 0104

f) Hausziegen einschließlich reinrassiger Zuchttiere, | aus Position 0104

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g) Hausgeflügel (Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und
Perlhühner),
| Position 0105



g) Hausgeflügel (Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Perlhühner), | Position 0105

h) Hauskaninchen, | aus Position 0106

i) Haustauben, | aus Position 0106

j) Bienen, | aus Position 0106

k) ausgebildete Blindenführhunde | aus Position 0106

2 | Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse | Kapitel 2

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3 | Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose
Wassertiere, ausgenommen
Zierfische, Langusten, Hummer,
Austern
und Schnecken | aus Kapitel 3

4 | Milch und Milcherzeugnisse; Vogeleier und Eigelb,
ausgenommen ungenießbare
Eier ohne Schale und
ungenießbares
Eigelb; natürlicher Honig | aus Kapitel 4



3 | Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere,
ausgenommen
Zierfische, Langusten, Hummer, Austern und Schnecken | aus Kapitel 3

4 | Milch und Milcherzeugnisse; Vogeleier und Eigelb, ausgenommen
ungenießbare
Eier ohne Schale und ungenießbares Eigelb; natürlicher
Honig
| aus Kapitel 4

5 | Andere Waren tierischen Ursprungs, und zwar |

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a) Mägen von Hausrindern und Hausgeflügel, | aus Position 0504



a) Mägen von Hausrindern und Hausgeflügel, | aus Position 0504 00 00

b) (weggefallen) |

c) rohe Knochen | aus Position 0506

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6 | Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke,
ruhend, im
Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln | Position 0601

7 | Andere lebende Pflanzen einschließlich ihrer Wurzeln,
Stecklinge
und Pfropfreiser; Pilzmyzel | Position 0602

8 | Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu
Binde-
oder Zierzwecken, frisch | aus Position 0603



6 | Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, ruhend,
im
Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln | Position 0601

7 | Andere lebende Pflanzen einschließlich ihrer Wurzeln, Stecklinge und
Pfropfreiser;
Pilzmyzel | Position 0602

8 | Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder
Zierzwecken,
frisch | aus Position 0603

9 | Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und
Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder
Zierzwecken, frisch | aus Position 0604

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10 | Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu
Ernährungszwecken verwendet
werden, und zwar |



10 | Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken
verwendet
werden, und zwar |

a) Kartoffeln, frisch oder gekühlt, | Position 0701

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b) Tomaten, frisch oder gekühlt, | Position 0702

c) Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree/Lauch
und
andere Gemüse der Allium-Arten, frisch oder gekühlt, | Position 0703

d) Kohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabi, Wirsingkohl und
ähnliche genießbare
Kohlarten der Gattung Brassica, frisch
oder
gekühlt, | Position 0704

e) Salate (Lactuca sativa) und Chicorée (Cichorium-Arten),
frisch
oder gekühlt, | Position 0705

| f)
Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, Rote Rüben,
Schwarzwurzeln,
Knollensellerie, Rettiche und ähnliche
genießbare
Wurzeln, frisch oder gekühlt, | Position 0706

g) Gurken und Cornichons, frisch oder gekühlt, | Position 0707



b) Tomaten, frisch oder gekühlt, | Position 0702 00 00

c) Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree/Lauch und andere
Gemüse
der Allium-Arten, frisch oder gekühlt, | Position 0703

d) Kohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabi, Wirsingkohl und ähnliche
genießbare
Kohlarten der Gattung Brassica, frisch oder gekühlt, | Position 0704

e) Salate (Lactuca sativa) und Chicorée (Cichorium-Arten), frisch oder
gekühlt,
| Position 0705

f)
Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, Rote Rüben, Schwarz-
wurzeln,
Knollensellerie, Rettiche und ähnliche genießbare Wurzeln,
frisch
oder gekühlt, | Position 0706

g) Gurken und Cornichons, frisch oder gekühlt, | Position 0707 00

h) Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt, | Position 0708

i) anderes Gemüse, frisch oder gekühlt, | Position 0709

j) Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, | Position 0710

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k) Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch
Schwefeldioxid
oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid
oder
andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe
zugesetzt
sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet, | Position 0711

l) Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben
geschnitten,
als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht
weiter
zubereitet, | Position 0712



k) Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder
in
Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konser-
vierend
wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss
nicht
geeignet, | Position 0711

l) Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als
Pulver
oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet, | Position 0712

m) getrocknete, ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder
zerkleinert, | Position 0713

n) Topinambur | aus Position 0714

11 | Genießbare Früchte und Nüsse | Positionen 0801 bis 0813

12 | Kaffee, Tee, Mate und Gewürze | Kapitel 9

13 | Getreide | Kapitel 10

14 | Müllereierzeugnisse, und zwar |

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a) Mehl von Getreide, | Positionen 1101 und 1102



a) Mehl von Getreide, | Positionen 1101 00 und 1102

b) Grobgrieß, Feingrieß und Pellets von Getreide, | Position 1103

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c) Getreidekörner, anders bearbeitet; Getreidekeime, ganz,
gequetscht, als
Flocken oder gemahlen | Position 1104



c) Getreidekörner, anders bearbeitet; Getreidekeime, ganz, gequetscht,
als
Flocken oder gemahlen | Position 1104

15 | Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln | Position 1105

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16 | Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten sowie
Mehl, Grieß
und Pulver von genießbaren Früchten | aus Position 1106



16 | Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten sowie Mehl,
Grieß
und Pulver von genießbaren Früchten | aus Position 1106

17 | Stärke | aus Position 1108

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18 | Ölsamen und ölhaltige Früchte sowie Mehl hiervon | Positionen 1201 bis 1208



18 | Ölsamen und ölhaltige Früchte sowie Mehl hiervon | Positionen 1201 00 bis 1208

19 | Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat | Position 1209

20 | (weggefallen) |

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21 | Rosmarin, Beifuß und Basilikum in Aufmachungen für den
Küchengebrauch
sowie Dost, Minzen, Salbei, Kamilleblüten
und
Haustee | aus Position 1211

22 | Johannisbrot und Zuckerrüben, frisch oder getrocknet, auch
gemahlen; Steine
und Kerne von Früchten sowie andere
pflanzliche
Waren (einschließlich nichtgerösteter
Zichorienwurzeln
der Varietät Cichorium intybus sativum)
der
hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten
Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen; ausgenommen
Algen, Tange
und Zuckerrohr | aus Position 1212

23 | Stroh und Spreu von Getreide sowie verschiedene zur
Fütterung verwendete
Pflanzen | Positionen 1213 und 1214



21 | Rosmarin, Beifuß und Basilikum in Aufmachungen für den Küchen-
gebrauch
sowie Dost, Minzen, Salbei, Kamilleblüten und Haustee | aus Position 1211

22 | Johannisbrot und Zuckerrüben, frisch oder getrocknet, auch gemahlen;
Steine
und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (ein-
schließlich
nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium inty-
bus
sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten
Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen; ausgenommen Algen,
Tange
und Zuckerrohr | aus Position 1212

23 | Stroh und Spreu von Getreide sowie verschiedene zur Fütterung
verwendete
Pflanzen | Positionen 1213 00 00
und
1214

24 | Pektinstoffe, Pektinate und Pektate | Unterposition 1302 20

25 | (weggefallen) |

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26 | Genießbare tierische und pflanzliche Fette und Öle, auch
verarbeitet,
und zwar |

a) Schweineschmalz, anderes Schweinefett und Geflügelfett, | aus Position 1501

b) Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen, ausgeschmolzen
oder
mit Lösungsmitteln ausgezogen, | aus Position 1502

| c)
Oleomargarin, | aus Position 1503

d) fette pflanzliche Öle und pflanzliche Fette sowie deren
Fraktionen, auch
raffiniert, | aus Positionen 1507 bis 1515

e) tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren
Fraktionen, ganz
oder teilweise hydriert, umgeestert,
wiederverestert
oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch
nicht
weiterverarbeitet, ausgenommen hydriertes Rizinusöl
(sog.
Opalwachs), | aus Position 1516

f) Margarine; genießbare Mischungen und Zubereitungen
von tierischen
oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie
von
Fraktionen verschiedener Fette und Öle,
ausgenommen
Form- und Trennöle | aus Position 1517



26 | Genießbare tierische und pflanzliche Fette und Öle, auch verarbeitet, und
zwar
|

a) Schweineschmalz, anderes Schweinefett und Geflügelfett, | aus Position 1501 00

b) Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen, ausgeschmolzen oder mit
Lösungsmitteln
ausgezogen, | aus Position 1502 00

c)
Oleomargarin, | aus Position 1503 00

d) fette pflanzliche Öle und pflanzliche Fette sowie deren Fraktionen,
auch
raffiniert, | aus Positionen 1507 bis 1515

e) tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen,
ganz
oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder
elaidiniert,
auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet, ausge-
nommen
hydriertes Rizinusöl (sog. Opalwachs), | aus Position 1516

f) Margarine; genießbare Mischungen und Zubereitungen von
tierischen
oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen
verschiedener
Fette und Öle, ausgenommen Form- und Trennöle | aus Position 1517

27 | (weggefallen) |

vorherige Änderung nächste Änderung

28 | Zubereitungen von Fleisch, Fischen oder von Krebstieren,
Weichtieren und
anderen wirbellosen Wassertieren,
ausgenommen
Kaviar sowie zubereitete oder haltbar gemachte
Langusten,
Hummer, Austern und Schnecken | aus Kapitel 16



28 | Zubereitungen von Fleisch, Fischen oder von Krebstieren, Weichtieren
und
anderen wirbellosen Wassertieren, ausgenommen Kaviar sowie
zubereitete
oder haltbar gemachte Langusten, Hummer, Austern und
Schnecken
| aus Kapitel 16

29 | Zucker und Zuckerwaren | Kapitel 17

vorherige Änderung nächste Änderung

30 | Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen
Süßmitteln
sowie Schokolade und andere kakaohaltige
Lebensmittelzubereitungen
| Positionen 1805 und 1806



30 | Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln sowie
Schokolade
und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen | Positionen 1805 00 00
und
1806

31 | Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren | Kapitel 19

vorherige Änderung nächste Änderung

32 | Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen
Pflanzenteilen,
ausgenommen Frucht- und Gemüsesäfte | Positionen 2001 bis 2008



32 | Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzen-
teilen,
ausgenommen Frucht- und Gemüsesäfte | Positionen 2001 bis 2008

33 | Verschiedene Lebensmittelzubereitungen | Kapitel 21

34 | Wasser, ausgenommen |

vorherige Änderung nächste Änderung

- Trinkwasser, einschließlich Quellwasser und Tafelwasser,
das
in zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten
Fertigpackungen
in den Verkehr gebracht wird, |



- Trinkwasser, einschließlich Quellwasser und Tafelwasser, das in zur
Abgabe
an den Verbraucher bestimmten Fertigpackungen in den
Verkehr
gebracht wird, |

- Heilwasser und |

vorherige Änderung nächste Änderung

- Wasserdampf | aus Unterposition 2201 9000

35 | Milchmischgetränke mit einem Anteil an Milch oder Milch-
erzeugnissen (z.
B. Molke) von mindestens 75 Prozent des
Fertigerzeugnisses
| aus Position 2202

36 | Speiseessig | Position 2209



- Wasserdampf | aus Unterposition 2201 90 00

35 | Milchmischgetränke mit einem Anteil an Milch oder Milcherzeugnissen
(z.
B. Molke) von mindestens 75 Prozent des Fertigerzeugnisses | aus Position 2202

36 | Speiseessig | Position 2209 00

37 | Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter | Kapitel 23

38 | (weggefallen) |

vorherige Änderung nächste Änderung

39 | Speisesalz, nicht in wässriger Lösung | aus Position 2501

40 | a) Handelsübliches Ammoniumcarbonat und andere
Ammoniumcarbonate,
| Unterposition 2836 10

b) Natriumhydrogencarbonat (Natriumbicarbonat) | Unterposition 2836 30



39 | Speisesalz, nicht in wässriger Lösung | aus Position 2501 00

40 | a) handelsübliches Ammoniumcarbonat und andere Ammonium-
carbonate,
| Unterposition 2836 99 17

b) Natriumhydrogencarbonat (Natriumbicarbonat) | Unterposition 2836 30 00

41 | D-Glucitol (Sorbit), auch mit Zusatz von Saccharin oder dessen Salzen | Unterpositionen 2905 44
und 2106 90

vorherige Änderung nächste Änderung

42 | Essigsäure | Unterposition 2915 21

43 | Natriumsalz und Kaliumsalz des Saccharins | aus Unterposition 2925 1100



42 | Essigsäure | Unterposition 2915 21 00

43 | Natriumsalz und Kaliumsalz des Saccharins | aus Unterposition 2925 11 00

44 | (weggefallen) |

vorherige Änderung nächste Änderung

45 | Tierische oder pflanzliche Düngemittel mit Ausnahme von
Guano,
auch untereinander gemischt, jedoch nicht chemisch
behandelt;
durch Mischen von tierischen oder pflanzlichen
Erzeugnissen
gewonnene Düngemittel | aus Position 3101

46 | Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich
alkoholischer
Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer
dieser
Stoffe, in Aufmachungen für den Küchengebrauch | aus Unterposition 3302 10

47 | Gelatine | aus Position 3503

48 | Holz, und zwar |

a) Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen,
Reisigbündeln
oder ähnlichen Formen, | Unterposition 4401 10

b) Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, auch zu
Pellets, Briketts,
Scheiten oder ähnlichen Formen
zusammengepresst
| Unterposition 4401 30

49 | Bücher, Zeitungen und andere Erzeugnisse des graphischen
Gewerbes -
mit Ausnahme der Erzeugnisse, für die die
Hinweispflicht
nach § 4 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die
Verbreitung jugendgefährdender Schriften besteht oder die
als jugendgefährdende Trägermedien den Beschränkungen des
§
15 Abs. 1 bis 3 des Jugendschutzgesetzes unterliegen, sowie
der
Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken
(einschließlich
Reisewerbung) dienen -, und zwar |

a) Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, auch in Teilheften,
losen Bogen
oder Blättern, zum Broschieren, Kartonieren oder
Binden bestimmt,
sowie Zeitungen und andere periodische
Druckschriften kartoniert,
gebunden oder in Sammlungen mit
mehr
als einer Nummer in gemeinsamem Umschlag (ausgenommen
solche,
die überwiegend Werbung enthalten), | aus Positionen 4901, 9705
und
9706

b) Zeitungen und andere periodische Druckschriften, auch mit Bildern
oder Werbung enthaltend (ausgenommen Anzeigenblätter,
Annoncen-Zeitungen
und dergleichen, die überwiegend Werbung
enthalten),
| aus Position 4902

c) Bilderalben, Bilderbücher und Zeichen- oder Malbücher, für Kinder, | aus Position 4903

d) Noten, handgeschrieben oder gedruckt, auch mit Bildern,
auch gebunden,
| aus Position 4904

e) kartographische Erzeugnisse aller Art, einschließlich
Wandkarten, topographischer
Pläne und Globen, gedruckt, | aus Position 4905

f) Briefmarken und dergleichen (z. B. Ersttagsbriefe,
Ganzsachen)
als Sammlungsstücke | aus Positionen 4907 und 9704

50 | (weggefallen) |

51 | Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte, auch mit
Motor
oder anderer Vorrichtung zur mechanischen Fortbewegung | Position 8713

52 | Körperersatzstücke, orthopädische Apparate und andere
orthopädische Vorrichtungen
sowie Vorrichtungen zum
Beheben
von Funktionsschäden oder Gebrechen, für Menschen, und zwar |

a) künstliche Gelenke, ausgenommen Teile und Zubehör, | aus Unterposition 9021 31

b) orthopädische Apparate und andere orthopädische
Vorrichtungen einschließlich
Krücken sowie medizinisch-
chirurgischer
Gürtel und Bandagen, ausgenommen Teile und Zubehör, | aus Unterposition 9021 10

c) Prothesen, ausgenommen Teile und Zubehör, | aus Unterpositionen 9021 21,
9021 29 und 9021 39

d) Schwerhörigengeräte, Herzschrittmacher und andere Vorrichtungen
zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen, zum Tragen
in der
Hand oder am Körper oder zum Einpflanzen in den Organismus,
ausgenommen Teile und Zubehör | Unterpositionen 9021 40
und 9021 50,
aus Unterposition
9021 90



45 | Tierische oder pflanzliche Düngemittel mit Ausnahme von Guano, auch
untereinander
gemischt, jedoch nicht chemisch behandelt; durch
Mischen
von tierischen oder pflanzlichen Erzeugnissen gewonnene
Düngemittel
| aus Position 3101 00 00

46 | Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoho-
lischer
Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe,
in
Aufmachungen für den Küchengebrauch | aus Unterposition 3302 10

47 | Gelatine | aus Position 3503 00

48 | Holz, und zwar
a) Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisig-
bündeln
oder ähnlichen Formen, | Unterposition 4401 10 00

b) Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, auch zu Pellets,
Briketts,
Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst | Unterposition 4401 30

49 | Bücher, Zeitungen und andere Erzeugnisse des grafischen Gewerbes mit
Ausnahme
der Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefähr-
dende Trägermedien bzw. Hinweispflichten
nach § 15 Abs. 1 bis 3 und 6
des
Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen,
sowie der
Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken (ein-
schließlich
Reisewerbung) dienen, und zwar |

a) Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, auch in Teilheften, losen
Bogen
oder Blättern, zum Broschieren, Kartonieren oder Binden
bestimmt,
sowie Zeitungen und andere periodische Druckschriften
kartoniert,
gebunden oder in Sammlungen mit mehr als einer Nummer
in
gemeinsamem Umschlag (ausgenommen solche, die überwiegend
Werbung
enthalten), | aus Positionen 4901,
9705 00 00 und
9706 00 00

b) Zeitungen und andere periodische Druckschriften, auch mit Bildern
oder Werbung enthaltend (ausgenommen Anzeigenblätter, Annoncen-
Zeitungen
und dergleichen, die überwiegend Werbung enthalten), | aus Position 4902

c) Bilderalben, Bilderbücher und Zeichen- oder Malbücher, für Kinder, | aus Position 4903 00 00

d) Noten, handgeschrieben oder gedruckt, auch mit Bildern, auch
gebunden,
| aus Position 4904 00 00

e) kartografische Erzeugnisse aller Art, einschließlich Wandkarten,
topografischer
Pläne und Globen, gedruckt, | aus Position 4905

f) Briefmarken und dergleichen (z. B. Ersttagsbriefe, Ganzsachen) als
Sammlungsstücke
| aus Positionen 4907 00
und
9704 00 00

50 | Platten, Bänder, nicht flüchtige Halblei-
terspeichervorrichtungen, 'intelligente
Karten (smart cards)' und andere Ton-
träger oder ähnliche Aufzeichnungsträ-
ger, die ausschließlich die Tonaufzeich-
nung der Lesung eines Buches enthal-
ten, mit Ausnahme der Erzeugnisse, für
die Beschränkungen als jugendgefähr-
dende Trägermedien bzw. Hinweis-
pflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6
des Jugendschutzgesetzes in der je-
weils geltenden Fassung bestehen
| aus
Position
8523


51 | Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte, auch mit Motor oder
anderer
Vorrichtung zur mechanischen Fortbewegung | Position 8713

52 | Körperersatzstücke, orthopädische Apparate und andere orthopädische
Vorrichtungen
sowie Vorrichtungen zum Beheben von Funktionsschäden
oder
Gebrechen, für Menschen, und zwar |

a) künstliche Gelenke, ausgenommen Teile und Zubehör, | aus Unterposition 9021 31 00

b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen
einschließlich
Krücken sowie medizinisch-chirurgischer Gürtel und
Bandagen,
ausgenommen Teile und Zubehör, | aus Unterposition 9021 10

c) Prothesen, ausgenommen Teile und Zubehör, | aus Unterpositionen 9021 21,
9021 29 00 und 9021 39

d) Schwerhörigengeräte, Herzschrittmacher und andere Vorrichtungen
zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen, zum Tragen in
der
Hand oder am Körper oder zum Einpflanzen in den Organismus,
ausgenommen Teile und Zubehör | Unterpositionen 9021 40 00
und 9021 50 00, aus Unter-
position
9021 90

53 | Kunstgegenstände, und zwar |

a) Gemälde und Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen,
sowie Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke, | Position 9701

vorherige Änderung nächste Änderung

b) Originalstiche, -schnitte und -steindrucke, | Position 9702

c) Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst, aus Stoffen aller Art | Position 9703



b) Originalstiche, -schnitte und -steindrucke, | Position 9702 00 00

c) Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst, aus Stoffen aller Art | Position 9703 00 00

54 | Sammlungsstücke, |

vorherige Änderung nächste Änderung

a) zoologische, botanische, mineralogische oder anatomische, und
Sammlungen dieser Art, | aus Position 9705

b) von geschichtlichem, archäologischem, paläontologischem oder
völkerkundlichem Wert, | aus Position 9705



a) zoologische, botanische, mineralogische oder anatomische, und
Sammlungen dieser Art, | aus Position 9705 00 00

b) von geschichtlichem, archäologischem, paläontologischem oder
völkerkundlichem Wert, | aus Position 9705 00 00

c) von münzkundlichem Wert, und zwar |

vorherige Änderung

aa) kursungültige Banknoten einschließlich Briefmarkengeld und
Papiernotgeld, | aus Position 9705

bb) Münzen aus unedlen Metallen, | aus Position 9705

cc) Münzen und Medaillen aus Edelmetallen, wenn die
Bemessungsgrundlage
für die Umsätze dieser Gegen-
stände
mehr als 250 Prozent des unter Zugrundelegung
des
Feingewichts berechneten Metallwerts ohne
Umsatzsteuer
beträgt | aus Positionen 7118, 9705
und
9706



aa) kursungültige Banknoten einschließlich Briefmarkengeld und
Papiernotgeld, | aus Position 9705 00 00

bb) Münzen aus unedlen Metallen, | aus Position 9705 00 00

cc) Münzen und Medaillen aus Edelmetallen, wenn die Bemes-
sungsgrundlage
für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als
250
Prozent des unter Zugrundelegung des Feingewichts
berechneten
Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt | aus Positionen 7118,
9705 00 00 und
9706 00 00

55 | Erzeugnisse für Zwecke
der Monatshygiene, und
zwar |

a) hygienische Binden
(Einlagen) und Tam-
pons aus Stoffen aller
Art, | aus Position 9619

b) Hygienegegenstände
aus Kunststoffen
(Menstruationstassen,
Menstruations-
schwämmchen), | aus Unterposition
3924 90

c) Waren zu hygieni-
schen Zwecken aus
Weichkautschuk
(Menstruationstassen), | aus Unterposition
4014 90

d) natürliche Schwämme
tierischen Ursprungs
(Menstruations-
schwämmchen), | aus Unterposition
0511 99 39

e) Periodenhosen (Slips
und andere Unter-
hosen mit einer einge-
arbeiteten saugfähi-
gen Einlage, zur mehr-
fachen Verwendung), | aus Position
9619