Änderung Anlage 4 UStG vom 06.11.2015

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Anlage 4 UStG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 06.11.2015 geltenden Fassung
Anlage 4 UStG n.F. (neue Fassung)
in der am 06.11.2015 geltenden Fassung
durch Artikel 11 G. v. 02.11.2015 BGBl. I S. 1834
(heute geltende Fassung) 
 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 4 (zu § 13b Absatz 2 Nummer 11) Liste der Gegenstände, für deren Lieferung der Leistungsempfänger die Steuer schuldet



Lfd. Nr. | Warenbezeichnung | Zolltarif
(Kapitel, Position, Unterposition)

1 | Silber, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver; Silberplattierun-
gen auf unedlen Metallen, in Rohform oder als Halbzeug | Positionen 7106 und 7107

2 | Platin, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver; Platinplattierun-
gen auf unedlen Metallen, auf Silber oder auf Gold, in Rohform
oder als Halbzeug | Position 7110 und Unterposition
7111 00 00

(Text alte Fassung)

3 | Roheisen oder Spiegeleisen, in Masseln, Blöcken oder anderen
Rohformen; Körner und Pulver aus Roheisen oder Spiegeleisen;
massive stranggegossene, nur vorgewalzte
oder vorgeschmiedete
Erzeugnisse
| Positionen 7201, 7205 und 7206;
aus Position 7207; Positionen

7218 und 7224

(Text neue Fassung)

3 | Roheisen oder Spiegeleisen, in
Masseln,
Blöcken oder anderen
Rohformen; Körner und Pulver
aus Roheisen, Spiegeleisen, Eisen
oder Stahl; Rohblöcke und andere
Rohformen
aus Eisen oder Stahl;
Halbzeug aus Eisen
oder Stahl | Positionen
7201,
7205
bis 7207,

7218 und
7224


4 | Nicht raffiniertes Kupfer und Kupferanoden zum elektrolytischen
Raffinieren; raffiniertes Kupfer und Kupferlegierungen, in Rohform;
Kupfervorlegierungen; Pulver und Flitter aus Kupfer | Positionen 7402, 7403, 7405 und
7406

5 | Nickelmatte, Nickeloxidsinter und andere Zwischenerzeugnisse
der Nickelmetallurgie; Nickel in Rohform; Pulver und Flitter, aus
Nickel | Positionen 7501, 7502 und 7504

6 | Aluminium in Rohform; Pulver und Flitter, aus Aluminium | Positionen 7601 und 7603

7 | Blei in Rohform; Pulver und Flitter, aus Blei | Position 7801; aus Position 7804

8 | Zink in Rohform; Staub, Pulver und Flitter, aus Zink | Positionen 7901 und 7903

9 | Zinn in Rohform | Position 8001

10 | Andere unedle Metalle in Rohform oder als Pulver | aus Positionen 8101 bis 8112

11 | Cermets in Rohform | Unterposition 8113 00 20



(heute geltende Fassung) 
 



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