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Zitierungen von § 4 AHStatGes

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 AHStatGes verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AHStatGes selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3a AHStatGes (vom 27.07.2016)
... und Telefaxnummern sowie Adresse für elektronische Post der Auskunftspflichtigen nach § 4 , b) Steuernummer aus der Umsatzsteuer-Voranmeldung und die ... und Telefaxnummern sowie Adresse für elektronische Post der Auskunftspflichtigen nach § 4 , b) EORI-Nummer, TCUI, Steuernummer aus der Umsatzsteuer-Voranmeldung und ... und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der Auskunftspflichtigen nach § 4 , c) Name und Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden ...
§ 7 AHStatGes (vom 05.04.2017)
... den Konnossementen oder sonstigen Ladungspapieren, ferner die Namen der Auskunftspflichtigen nach § 4 . Die Angaben über die Waren sind in den Ladungsverzeichnissen nach Einlade- oder ...
§ 9 AHStatGes
... I S. 1314) sind Personen, die verpflichtet sind 1. nach § 4 Abs. 1 zur Anmeldung; 2. nach § 4 Abs. 2 zur Ausstellung sowie zur ... 1. nach § 4 Abs. 1 zur Anmeldung; 2. nach § 4 Abs. 2 zur Ausstellung sowie zur Ergänzung des Anmeldepapiers; 3.  ... zur Ergänzung des Anmeldepapiers; 3. nach einer auf Grund des § 4 Abs. 3 und des § 13 Nr. 1 erlassenen Rechtsverordnung zur Anmeldung, zur Ausstellung oder ...
§ 13 AHStatGes (vom 08.09.2015)
... der Finanzen werden ermächtigt, im Einvernehmen miteinander 1. die in § 4 Abs. 3, § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 3, § 7 Abs. 4 und § 8 vorgesehenen ... Rechtsverordnungen zu erlassen; 2. durch Rechtsverordnung die in §§ 3 und 4 verwendeten Begriffe näher zu bestimmen und Durchführungsbestimmungen für das ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze
G. v. 21.07.2016 BGBl. I S. 1768
Artikel 6 BStatGuaÄndG Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes
... In § 3 Nummer 1 werden die Wörter „Anschrift der Auskunftspflichtigen nach § 4 ;" gestrichen. 2. Nach § 3 werden die folgenden §§ 3a und 3b ... und Telefaxnummern sowie Adresse für elektronische Post der Auskunftspflichtigen nach § 4 , b) Steuernummer aus der Umsatzsteuer-Voranmeldung und die ... und Telefaxnummern sowie Adresse für elektronische Post der Auskunftspflichtigen nach § 4 , b) EORI-Nummer, TCUI, Steuernummer aus der Umsatzsteuer-Voranmeldung und ... und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der Auskunftspflichtigen nach § 4 , c) Name und Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden ...