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Zitierungen von § 15d WPflG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15d WPflG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WPflG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 WPflG Anwendung dieses Gesetzes (vom 01.01.2026)
... gelten nach Maßgabe der folgenden Absätze. (2) Die §§ 3 bis 52 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall. (3) Außerhalb des Spannungs- ... (3) Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls gelten die §§ 3, 8a bis 20b, 25, 32 bis 35, 44 und 45. (4) Die §§ 15a und 16 sind nur ...
Zitat in folgenden Normen
Arbeitssicherstellungsgesetz
G. v. 09.07.1968 BGBl. I S. 787; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 370
§ 31c ASG Zweck der Verarbeitung und Löschung der Daten (vom 01.01.2026)
... Die nach § 15d des Wehrpflichtgesetzes und den §§ 31a und 31b dieses Gesetzes erhobenen Daten dürfen durch die ... zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Gesetz verarbeitet werden. (2) Die nach § 15d des Wehrpflichtgesetzes und den §§ 31a und 31b dieses Gesetzes erhobenen Daten einer Person sind zu ... das in § 31a Absatz 1 oder 2 genannte Lebensjahr vollendet hat. (3) Die nach § 15d des Wehrpflichtgesetzes und den §§ 31a und 31b dieses Gesetzes erhobenen Daten einer Person sind nach Beendigung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 370
Artikel 1 WDModG Änderung des Wehrpflichtgesetzes
... § 15b Datenverarbeitung § 15c Datenaktualisierung § 15d Datenübermittlung für die Durchführung des Arbeitssicherstellungsgesetzes". ... gelten nach Maßgabe der folgenden Absätze. (2) Die §§ 3 bis 52 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall. (3) Außerhalb des Spannungs- ... (3) Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls gelten die §§ 3, 8a bis 20b, 25, 32 bis 35, 44 und 45. (4) Die §§ 15a und 16 sind nur auf ... Absatz 2 wird gestrichen. 10. § 15 wird durch die folgenden §§ 15 bis 15d ersetzt: „§ 15 Erfassung (1) Das Bundesamt für das ... mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet hat. § 15d Datenübermittlung für die Durchführung des Arbeitssicherstellungsgesetzes ...
Artikel 13 WDModG Änderung des Arbeitssicherstellungsgesetzes
... § 31c Zweck der Verarbeitung und Löschung der Daten (1) Die nach § 15d des Wehrpflichtgesetzes und den §§ 31a und 31b dieses Gesetzes erhobenen Daten dürfen durch die ... zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Gesetz verarbeitet werden. (2) Die nach § 15d des Wehrpflichtgesetzes und den §§ 31a und 31b dieses Gesetzes erhobenen Daten einer Person sind zu ... das in § 31a Absatz 1 oder 2 genannte Lebensjahr vollendet hat. (3) Die nach § 15d des Wehrpflichtgesetzes und den §§ 31a und 31b dieses Gesetzes erhobenen Daten einer Person sind nach Beendigung ...
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