Zitierungen von § 13b WPflG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13b WPflG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WPflG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 WPflG Geltung der folgenden Vorschriften (vom 13.04.2013)
... §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder ...
§ 5 WPflG Grundwehrdienst (vom 01.12.2010)
... (§ 13a) oder wegen einer Verpflichtung zur Leistung eines Entwicklungsdienstes (§ 13b ) nicht vor Vollendung des 23. Lebensjahres zum Grundwehrdienst herangezogen worden sind.  ...
§ 11 WPflG Befreiung vom Wehrdienst (vom 09.08.2019)
... oder nach § 14 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes, d) Entwicklungsdienst nach § 13b Abs. 1 dieses Gesetzes oder nach § 14a Abs. 1 des Zivildienstgesetzes, e) einen anderen ...
§ 24 WPflG Wehrüberwachung; Haftung (vom 09.08.2019)
... 6. als Entwicklungshelfer einen mindestens zweijährigen Entwicklungsdienst geleistet haben ( § 13b ). (4) (weggefallen) (5) (weggefallen) (6) Während ...
§ 48 WPflG Bereitschaftsdienst, Spannungs- oder Verteidigungsfall (vom 09.08.2019)
... Wehrpflichtigen eine unzumutbare Härte bedeuten würde; 2. können nach § 13b bisher nicht zum Wehrdienst herangezogene Wehrpflichtige gemustert und einberufen werden;  ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Zivildienstgesetz (ZDG)
neugefasst durch B. v. 17.05.2005 BGBl. I S. 1346, 2301; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
§ 10 ZDG Befreiung vom Zivildienst (vom 01.12.2010)
...  d) Entwicklungsdienst nach § 14a Abs. 1 dieses Gesetzes oder nach § 13b Abs. 1 des Wehrpflichtgesetzes, e) einen anderen Dienst im Ausland nach § 14b ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 4 BwEinsatzBerStG Änderung des Wehrpflichtgesetzes
... Wehrpflichtigen eine unzumutbare Härte bedeuten würde; 2. können nach § 13b bisher nicht zum Wehrdienst herangezogene Wehrpflichtige gemustert und einberufen werden;  ...

Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Artikel 1 WehrRÄndG 2008 Wehrpflichtgesetz
... Entwicklungshelfer einen mindestens zweijährigen Entwicklungsdienst geleistet haben (§ 13b )." b) Absatz 4 wird aufgehoben. c) Absatz 6 Satz 1 wird wie folgt ...

Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 (WehrRÄndG 2010)
G. v. 31.07.2010 BGBl. I S. 1052
Artikel 1 WehrRÄndG 2010 Änderung des Wehrpflichtgesetzes
... 1 wird das Wort „sechs" durch das Wort „vier" ersetzt. 7. § 13b wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „30." durch ...

Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)
G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 678
Artikel 1 WehrRÄndG 2011 Änderung des Wehrpflichtgesetzes
...  „§ 2 Geltung der folgenden Vorschriften Die §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall. Im Übrigen gelten sie nur, soweit dies in ...


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