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Zitierungen von § 17 WPflG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 WPflG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WPflG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 WPflG Anwendung dieses Gesetzes (vom 01.01.2026)
... gelten nach Maßgabe der folgenden Absätze. (2) Die §§ 3 bis 52 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall. (3) Außerhalb des Spannungs- ... (3) Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls gelten die §§ 3, 8a bis 20b, 25, 32 bis 35, 44 und 45. (4) Die §§ 15a und 16 sind nur ...
§ 15d WPflG Datenübermittlung für die Durchführung des Arbeitssicherstellungsgesetzes (vom 01.01.2026)
... und nach Maßgabe von Artikel 80a Absatz 1 des Grundgesetzes im Rahmen der Musterung nach § 17 für die Zwecke der Durchführung des Arbeitssicherstellungsgesetzes folgende ...
§ 16 WPflG Zweck der Musterung (vom 09.08.2019)
... von diesem Zeitpunkt an finden auf diese männlichen Personen die Absätze 1 und 2, §§ 17 , 19, 20a, 21, 24, 24b und 25 ...
§ 20a WPflG Eignungsuntersuchung und Eignungsfeststellung nach der Musterung (vom 09.08.2008)
... auch, soweit die bei der Musterung getroffenen Feststellungen nicht ausreichen. (2) § 17 Abs. 8 Satz 2 bis 4 und § 19 Abs. 5 Satz 1 bis 5 finden entsprechende ...
§ 20b WPflG Überprüfungsuntersuchung; Anhörung (vom 01.01.2026)
... vorzustellen und ärztlich untersuchen zu lassen. Auf die Untersuchung findet § 17 Abs. 4 Satz 2, Abs. 6 und 10 Anwendung. Das Ergebnis der Untersuchung und die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen ...
§ 23 WPflG Heranziehung von gedienten Wehrpflichtigen (vom 01.01.2026)
... ist, sind sie erneut ärztlich zu untersuchen. Auf die Untersuchung findet § 17 Abs. 4 Satz 2, Abs. 6 und 10 Anwendung. § 19 Abs. 5 Satz 1 bis 5 gilt entsprechend. Die ...
§ 29 WPflG Entlassung (vom 23.12.2023)
... oder von hierzu bestimmten Ärzten untersuchen zu lassen. Auf die Untersuchung ist § 17 Abs. 6 anzuwenden. Das Recht des Soldaten, darüber hinaus Gutachten von Ärzten seiner ...
§ 45 WPflG Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2026)
... 5 Satz 2, oder nach § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 zuwiderhandelt, 3. entgegen § 17 Absatz 3 Satz 2 erster Halbsatz oder Absatz 8 Satz 4 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 4 BwEinsatzBerStG Änderung des Wehrpflichtgesetzes
... b) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „Mittelund" gestrichen. 3. § 17 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird das Wort ...

Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 370
Artikel 1 WDModG Änderung des Wehrpflichtgesetzes
... gelten nach Maßgabe der folgenden Absätze. (2) Die §§ 3 bis 52 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall. (3) Außerhalb des Spannungs- ... (3) Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls gelten die §§ 3, 8a bis 20b, 25, 32 bis 35, 44 und 45. (4) Die §§ 15a und 16 sind nur auf ... und nach Maßgabe von Artikel 80a Absatz 1 des Grundgesetzes im Rahmen der Musterung nach § 17 für die Zwecke der Durchführung des Arbeitssicherstellungsgesetzes folgende ... Datenträgers, auf dem die Daten gegen unbefugten Zugriff gesichert sind." 11. § 17 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „Karrierecentern ... 5 Satz 2, oder nach § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 zuwiderhandelt, 3. entgegen § 17 Absatz 3 Satz 2 erster Halbsatz oder Absatz 8 Satz 4 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt, ...

Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Artikel 1 WehrRÄndG 2008 Wehrpflichtgesetz
... 5 Satz 2 wird aufgehoben. 13. In § 16 Abs. 3 wird die Angabe „§§ 17 , 19, 20a, 21, 24 und 24b bis 27" durch die Angabe „§§ 17, 19, 20a, 21, 24, 24b ... „§§ 17, 19, 20a, 21, 24 und 24b bis 27" durch die Angabe „§§ 17 , 19, 20a, 21, 24, 24b und 25" ersetzt. 14. § 17 wird wie folgt ... die Angabe „§§ 17, 19, 20a, 21, 24, 24b und 25" ersetzt. 14. § 17 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 6 wird folgender Satz angefügt: ... § 20b wird wie folgt geändert: a) In Satz 4 wird die Angabe „§ 17 Abs. 4 Satz 2, Abs. 6 und 7" durch die Angabe „§ 17 Abs. 4 Satz 2, Abs. 6 und ... 4 wird die Angabe „§ 17 Abs. 4 Satz 2, Abs. 6 und 7" durch die Angabe „§ 17 Abs. 4 Satz 2, Abs. 6 und 10" ersetzt. b) Nach Satz 6 wird folgender Satz ... § 23 wird wie folgt geändert: a) In Satz 3 wird die Angabe „§ 17 Abs. 4 Satz 2, Abs. 6 und 7" durch die Angabe „§ 17 Abs. 4 Satz 2, Abs. 6 und ... 3 wird die Angabe „§ 17 Abs. 4 Satz 2, Abs. 6 und 7" durch die Angabe „§ 17 Abs. 4 Satz 2, Abs. 6 und 10" ersetzt. b) Nach Satz 3 wird folgender Satz ... bb) Satz 4 wird wie folgt gefasst: „Auf die Untersuchung ist § 17 Abs. 6 anzuwenden." c) In Absatz 5 Satz 2 wird die Angabe „Absatz 1 Satz 3 ...

Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 (WehrRÄndG 2010)
G. v. 31.07.2010 BGBl. I S. 1052
Artikel 1 WehrRÄndG 2010 Änderung des Wehrpflichtgesetzes
... ersetzt. 8. § 16 Absatz 2 Satz 2 wird aufgehoben. 9. In § 17 Absatz 8 Satz 4 und § 19 Absatz 4 wird jeweils die Angabe „§ 16 Abs. 2 Satz ...

Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)
G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 678
Artikel 1 WehrRÄndG 2011 Änderung des Wehrpflichtgesetzes
...  „§ 2 Geltung der folgenden Vorschriften Die §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall. Im Übrigen gelten sie nur, soweit dies in ...