Eingangsformel - Zweite Verordnung über die Wahl der Vertrauensmänner der Zivildienstleistenden (2. ZDVWahlV k.a.Abk.)

V. v. 26.02.2002 BGBl. I S. 1011
Geltung ab 01.04.2002; FNA: 55-7-2 Sonstiges Verteidigungsrecht

Eingangsformel



Auf Grund des § 2 Abs. 5 des Zivildienstvertrauensmann-Gesetzes vom 16. Januar 1991 (BGBl. I S. 47, 53) der zuletzt durch Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b des Gesetzes vom 27. September 2000 (BGBl. I S. 1393) geändert wurde, verordnet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:



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