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§ 2 - Versicherungsteuergesetz (VersStG 2021)

§ 2 Versicherungsverträge



(1) Als Versicherungsvertrag im Sinne dieses Gesetzes gilt auch eine Vereinbarung zwischen mehreren Personen oder Personenvereinigungen, solche Verluste oder Schäden gemeinsam zu tragen, die den Gegenstand einer Versicherung bilden können.

(2) Als Versicherungsvertrag gilt nicht ein Vertrag, durch den der Versicherer sich verpflichtet, für den Versicherungsnehmer Bürgschaft oder sonstige Sicherheit zu leisten.



 

Zitierungen von § 2 VersStG 2021

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 VersStG 2021 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VersStG 2021 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 VersStG 2021 Ausnahmen von der Besteuerung (vom 10.12.2020)
... zu unterstützen; 7. für eine Vereinbarung im Sinne des § 2 Absatz 1 , soweit sie die Gewährung von Unterstützungen bei Arbeitskampfmaßnahmen oder ...
§ 10 VersStG 2021 Aufzeichnungspflichten, Außenprüfung, Änderung nach Außenprüfung (vom 10.12.2020)
... ist auch bei Personen und Personenvereinigungen zulässig, die eine Versicherung im Sinne des § 2 vereinbart haben oder die gemäß § 7 Steuerschuldner oder ...
 
Zitat in folgenden Normen

Versicherungsteuer-Durchführungsverordnung (VersStDV 2021)
neugefasst durch B. v. 27.04.2021 BGBl. I S. 938
§ 2 VersStDV 2021 Anzeigepflichten für Versicherer (vom 10.12.2020)
... für eine Person oder eine Personenvereinigung, die an einem Versicherungsvertrag im Sinne des § 2 Absatz 1 des Gesetzes beteiligt ist. (2) Zugleich mit der Anzeige hat der Versicherer ...
§ 6 VersStDV 2021 Empfangsbevollmächtigter in den Fällen des § 2 Absatz 1 des Gesetzes (vom 10.12.2020)
... Zusammenschlüsse von Personen und Personenvereinigungen, die eine Vereinbarung im Sinne des § 2 Absatz 1 des Gesetzes treffen, ist ein gemeinsamer Empfangsbevollmächtigter zu bestellen, der für ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2659
Artikel 1 VStRuaÄndG Änderung des Versicherungsteuergesetzes
... Nummer 7 wird wie folgt gefasst: „7. für eine Vereinbarung im Sinne des § 2 Absatz 1 , soweit sie die Gewährung von Unterstützungen bei Arbeitskampfmaßnahmen oder ...
Artikel 2 VStRuaÄndG Änderung der Versicherungsteuer-Durchführungsverordnung
... 7 eingefügt: „§ 6 Empfangsbevollmächtigter in den Fällen des § 2 Absatz 1 des Gesetzes (1) Für Zusammenschlüsse von Personen und ... Zusammenschlüsse von Personen und Personenvereinigungen, die eine Vereinbarung im Sinne des § 2 Absatz 1 des Gesetzes treffen, ist ein gemeinsamer Empfangsbevollmächtigter zu bestellen, der für ...

Verkehrsteueränderungsgesetz (VerkehrStÄndG)
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2431
Artikel 1 VerkehrStÄndG Änderung des Versicherungsteuergesetzes
... bei Personen und Personenvereinigungen zulässig, die eine Versicherung im Sinne des § 2 vereinbart haben oder die gemäß § 7 Steuerschuldner oder ...