Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
(1) (Änderungsvorschrift)
(2) (aufgehoben)
Die auf Artikel 24 bis
92 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten kann die in den Artikeln 3, 6 bis 23, 25 bis 27 und 29 bis
92 genannten Rechtsvorschriften in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekanntmachen.
Artikel
1 tritt hinsichtlich des §
8 Abs. 1 und des §
16 des
Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung am Tage nach der Verkündung in Kraft. Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 1995 in Kraft.