(siehe BGBl. 2001 I S. 379 - 382)
§ 1 AGMahnVordrV Vordrucke (vom 01.06.2022) ... 1 bestimmte Vordruck für den Mahn- und den Vollstreckungsbescheid, 2. der in Anlage 2 bestimmte Vordruck für den Widerspruch. Dies gilt nicht für ... die auf einer Änderung von Rechtsvorschriften beruhen. (4) Der in Anlage 2 bestimmte Vordruck soll auf hellrotem Papier ausgeführt werden. Er kann auch als ...