Änderung § 19a SVRV vom 01.01.2013

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 19a SVRV, alle Änderungen durch Artikel 13 LSV-NOG am 1. Januar 2013 und Änderungshistorie der SVRV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 19a SVRV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2013 geltenden Fassung
§ 19a SVRV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 13 Abs. 19 G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579, 2246
(heute geltende Fassung) 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 19a Durchführung von Aufgaben durch den Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung


(Text neue Fassung)

§ 19a (aufgehoben)


vorherige Änderung

Die Bediensteten des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung sind bei der Aufgabenwahrnehmung im Namen der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger nach § 143e Absatz 2 und 4 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch den Bediensteten der vertretenen Sozialversicherungsträger gleichgestellt.



 
(heute geltende Fassung) 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed