interne VerweiseAnlage BarwertV ... lebenslangen und zumindest ab Leistungsbeginn nicht volldynamischen Versorgung (§ 5 ) Lebensalter zum Ende der Ehezeit ...
Zitat in folgenden NormenDritte Verordnung zur Änderung der Barwert-Verordnung
V. v. 03.05.2006 BGBl. I S. 1144
Anlage 3. BarwertVÄndV ... lebenslangen und zumindest ab Leistungsbeginn nicht volldynamischen Versorgung (§ 5 ) Lebensalter zum Ende der Ehezeit ...
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