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Änderung Anlage 15 Diätverordnung vom 01.12.2006

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Anlage 15 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.12.2006 geltenden Fassung
Anlage 15 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.12.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 15.11.2006 BGBl. I S. 2654
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 15 (zu § 22a Abs. 5 Nr. 2) Anforderungen für die Verwendung bestimmter Aussagen


(Text neue Fassung)

Anlage 15 (zu § 22a Abs. 5 Nr. 2, § 14e Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 1 und 2) Anforderungen für die Verwendung bestimmter Aussagen


(Textabschnitt unverändert)


Aussage | Anforderungen

vorherige Änderung

1. Adaptiertes Protein | Der Proteingehalt liegt unter 0,6 g/100 kJ (2,5 g/100 kcal) und das Verhältnis zwischen Molkenproteinen und Casein beträgt mindestens 1,0.

2. Niedriger Natriumgehalt | Der Natriumgehalt liegt unter 9 mg/100 kJ (39 mg/100 kcal).



1. Adaptiertes Protein | Der Proteingehalt liegt unter 0,6 g/100 kJ (2,5 g/100 kcal) bezogen auf das verzehrfertige Erzeugnis und das Verhältnis zwischen Molkenproteinen und Casein beträgt mindestens 1,0.

2. Niedriger Natriumgehalt | Der Natriumgehalt liegt unter 9 mg/100 kJ (39 mg/100 kcal) bezogen auf das verzehrfertige Erzeugnis.

3. Saccharosefrei | Saccharose ist nicht enthalten.

4. Nur Lactose enthalten | Lactose ist das einzige vorhandene Kohlenhydrat.

5. Lactosefrei | Lactose ist nicht enthalten.

6. Mit Eisen angereichert | Eisen wurde zugesetzt.

7. Verringerung des Risikos von Allergien auf Milchproteine. In dieser Behauptung können Begriffe verwendet werden, die sich auf reduzierten Antigen- oder reduzierten Allergengehalt beziehen. | a) Die Säuglingsanfangsnahrung muss den Bestimmungen von Anlage 10 Nr. 2.1 genügen; die Menge der Immunreaktionen hervorrufenden Proteine muss mit allgemein akzeptierten Messmethoden nachgewiesen werden und darf höchstens 1% der Stickstoff enthaltenden Stoffe der Anfangsnahrung ausmachen.

b) Auf der Kennzeichnung ist anzugeben, dass Säuglinge, die gegen intakte Proteine, aus denen die Nahrung hergestellt ist, allergisch sind, diese nicht verzehren dürfen, es sei denn, dass in allgemein anerkannten klinischen Tests der Nachweis der Verträglichkeit der Anfangsnahrung in mehr als 90% (Vertrauensbereich 95%) der Fälle erbracht wurde, in denen Säuglinge unter einer Überempfindlichkeit gegenüber den Proteinen leiden, aus denen das Hydrolysat hergestellt ist.

c) Die Anfangsnahrung sollte bei Tieren keine Sensibilisierung gegen die intakten Proteine, aus denen die Anfangsnahrung hergestellt wird, hervorrufen.

d) Zum Nachweis der behaupteten Eigenschaften müssen objektive und wissenschaftlich nachgewiesene Angaben vorliegen.



 (keine frühere Fassung vorhanden)