Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.07.2016 aufgehoben

Eingangsformel - Verordnung über die Erfüllung der Vorratspflicht mit in Italien befindlichen Beständen an Erdöl und Erdölerzeugnissen (EÖlBITAV k.a.Abk.)

V. v. 17.10.1969 BGBl. I S. 2034; aufgehoben durch Artikel 64 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Geltung ab 25.10.1969; FNA: 705-2-2-2 Leistungspflicht der Wirtschaft
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Eingangsformel



Auf Grund des § 4 Abs. 2 und des § 9 Abs. 4 des Gesetzes über Mindestvorräte an Erdölerzeugnissen vom 9. September 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 1217), geändert durch das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 503), wird verordnet:



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