Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird ermächtigt, Rechtsverordnungen nach Maßgabe des §
22 Absatz 1 des
Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank und nach Anhörung der Spitzenverbände der Institute im Sinne des §
1 Absatz 1b des
Kreditwesengesetzes und des Versicherungsbeirats nach §
92 des
Versicherungsaufsichtsgesetzes zu erlassen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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V. v. 06.02.2018 BAnz AT 09.02.2018 V1
Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 11.12.2017 BGBl. I S. 3908
Verordnung zu dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats
V. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3672